Gegen die Festlegung von An- und Abflugstrecken von und zu Flugplätzen gemäß § 27 a Abs. 2 Satz 1 LuftVO durch Rechtsverordnung können betroffene Flughafenanwohner Rechtsschutz im Wege der Feststellungsklage erlangen. Die Klage kann nur dann Erfolg haben, wenn das Interesse eines Klägers am Schutz vor unzumutbaren Lärmbeeinträchtigungen willkürlich unberücksichtigt geblieben ist.
Urteil des 11. Senats vom 28. Juni 2000 - BVerwG 11 C 13.99 -
I. OVG Münster vom 19. August 1999 - Az.: OVG 20 D 21/98.AK -