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Rechtsschutz eines Richters

Entscheidungen der Gerichte

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 4 S 1830/05 vom 27.10.2005

Die aus Art. 33 Abs. 2 GG herrührende Pflicht des Dienstherrn, Ernennungen und Maßnahmen der Personalauswahl, die einer Ernennung gleichkommen oder eine Ernennung vorbereiten, nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorzunehmen, gilt nicht für die Auswahl unter mehreren Richtern bei der Übertragung richterlicher Dienstgeschäfte durch das Präsidium eines Gerichts.

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