Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileSchlagwörterRRechtsschein 

Rechtsschein

Entscheidungen der Gerichte

BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 12.08 vom 04.09.2008

Bei der Bewilligung von Ausbildungsförderung sind Treuhandabreden anerkennungsfähig, wenn sie zivilrechtlich wirksam zustande gekommen sind. An den Nachweis sind strenge Anforderungen zu stellen.

OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, OVG 6 B 3.07 vom 23.01.2008

1. Für Vermögen, das der Auszubildende in verdeckter Treuhand für einen Dritten verwaltet, kann abhängig vom Inhalt der Treuhandabrede ein Verwertungsverbot i.S.d. § 27 Abs. 1 Satz 2 BAföG gelten.

2. Der Herausgabe- bzw. Rückzahlungsanspruch des Treugebers kann unter bestimmten Voraussetzungen als vermögensmindernde Schuld i.S.d. § 28 Abs. 3 BAföG anzuerkennen sein.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 9 U 75/07 vom 23.11.2007

Zur Frage, unter welchen Umständen eine Urkunde im Sinne von § 172 BGB als "vorgelegt" gelten kann.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 23 U 101/06 vom 26.09.2007

Zur Rückabwicklung einer kreditfinanzierten Immobilienfondsbeteiligung und zur Anrechnung von Steuervorteilen in diesem Zusammenhang.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 9 U 38/03 vom 19.09.2007

Zu den Indizien, die dafür sprechen können, dass der Bank bei Abschluss des Darlehensvertrages eine notarielle Ausfertigung einer Vollmacht vorlag, die die für den Kreditnehmer handelnde Treuhänderin bevollmächtigte, für diesen zu handeln, obwohl sie hierfür keine Erlaubnis nach dem RBerG besaß.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 9 U 21/06 vom 09.05.2007

Zur Wirksamkeit einer Vollmacht, die zugunsten einer Treuhänderin in einem Zeichnungsschein zum Beitritt zu einem Fonds enthalten ist, trotz Vorliegens eines Verstoßes gegen das RBerG in dem zugrunde liegenden Treuhandauftrag.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 9 U 44/05 vom 25.04.2007

Dem Schuldner ist es gemäß § 242 BGB nach Treu und Glauben verwehrt, sich auf die Unwirksamkeit der Unterwerfungserklärung wegen Verstoßes gegen das RBerG zu berufen, wenn er durch einen wirksamen Darlehensvertrag verpflichtet ist, die persönliche Haftung zu übernehmen und sich der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen zu unterwerfen.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 9 U 43/05 vom 10.04.2007

Die auf Abgabe der Vollstreckungsunterwerfungserklärung gerichtete Vollmacht der Treuhänderin stellt inhaltlich eine Prozessvollmacht dar, deren Nichtigkeit nicht mit Hilfe der §§ 171, 172 BGB überwunden werden kann. Die Zivilprozessordnung enthält vielmehr - wie auch das Berufungsgericht angenommen hat - in ihren §§ 80, 88 und 89 abschließende Spezialregelungen, die eine Rechtsscheinvollmacht im Sinne der §§ 171, 172 BGB nicht vorsehen.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 9 U 46/04 vom 28.03.2007

1. Die Vorschriften der §§ 171 ff. BGB sind nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch dann anwendbar, wenn die einem Treuhänder erteilte umfassende Abschlussvollmacht wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz nichtig ist.

2. Die der nunmehr einheitlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zugrunde liegenden Erwägungen gelten in gleicher Weise für die Kreditfinanzierung von Immobilien wie für kreditfinanzierte Immobilienfondsbeteiligungen.

3. § 9 I VerbrKrG ist für die Rechtsscheinhaftung eines Kreditnehmers aufgrund der Erteilung einer nichtigen Vollmacht rechtlich ohne Bedeutung. Weder regelt diese Vorschrift Vertretungsfragen noch steht sie systematisch in einem Zusammenhang mit den Vertretungsregelungen der §§ 164 ff. BGB. Die Rechtsscheinhaftung des Vertretenen bestimmt sich vielmehr ausschließlich nach §§ 171 ff. BGB sowie nach den Grundsätzen der Anscheins- und Duldungsvollmacht.

4. Die §§ 171 ff. BGB setzen kein irgendwie geartetes Vertrauensverhältnis zwischen dem Vertreter und dem Vertretenen voraus, sondern knüpfen ausschließlich an die Vorlage der vom Vertretenen augestellten Vollmachtsurkunde und den guten Glauben des Vertragspartners an die Wirksamkeit der Vollmacht an.

5. Nach dem klaren Wortlaut des § 3 II Nr. 2 VerbrKrG kommt es lediglich darauf an, ob das Darlehen nach dem Kreditvertrag von der Sicherung durch ein Grundpfandrecht abhängig gemacht wurde.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 7 LA 45/06 vom 30.11.2006

Zu den Anforderungen an eine Ersatzzustellung durch Niederlegung, wenn der Zustellungsadressat unter der angegebenen Anschrift den Rechtsschein gesetzt hat, dort zu wohnen.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 9 U 79/05 vom 24.10.2006

1. Zum Empfang des Darlehens, mit dem der Erwerb einer Immobilie zu Steuersparzwecken finanziert wird, bei Auszahlung der Valuta an einen Dritten.

2. Kein Fortbestehen der durch eine Haustürsituation hervorgerufenen Überrumpelung bei einem Vertragsschluss, der mehr als vier Monate nach dem Besuch des Vermittlers erfolgt.

3. Ein Wissensvorsprung der Bank in Bezug auf die Höhe des Kaufpreises der kreditfinanzierten Immoblie, der geeignet ist, Schadensersatzansprüche des Darlehensnehmers auszulösen, erfordert neben einem objektiv sittenwidrigen Kaufpreis auch die Kenntnis der Bank von der Überteuerung. Diese Kenntnis kann nicht allein aufgrund der objektiven Überteuerung vermutet werden.

4. Zu den Voraussetzungen, unter denen bei Vorliegen eines institutionalisierten Zusammenwirkens zwischen der kreditgebenden Bank und dem Verkäufer oder Vermittler ein Wissensvorsprung der Bank vermutet werden kann.

5. Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs des Verbrauchers gegen die Bank aus Art. 4 der Haustürwiderrufsrichtlinie wegen nicht ordnungsgemäßer Belehrung über das Widerrufsrecht nach den Vorgaben des EuGH.

LAG-KOELN – Urteil, 11 Sa 121/05 vom 11.11.2005

1. Schließt ein Betriebsstättenleiter einer Klinik mit dem örtlichen Betriebsrat Betriebsvereinbarungen ab, schließt er Arbeitsverträge ab und spricht er Kündigungen, Versetzungen und Abmahnungen aus und geschieht dies über einen langen Zeitraum hinweg, ohne dass der Arbeitgeber dies beanstandet, so ist von einer schlüssig erteilten Vollmacht in arbeitsvertraglichen Angelegenheiten in Bezug auf die Betriebsstätte auszugehen und nicht nur von einer Rechtsscheinvollmacht.

2. In einem solchen Fall kann sich der Arbeitgeber nicht auf den Mangel der Vollmacht berufen, wenn der Betriebsstättenleiter mit einer Vielzahl von Arbeitnehmern Zulagenvereinbarungen abschließt. Auf den Guten Glauben der Vertragspartner kommt es nicht an.

3. Für die Tatsachen, die den Missbrauch der Vollmacht, insbesondere ein kollusives Zusammenwirken des Vertreters mit dem Vertragspartner zum Nachteil des Vertretenen begründen sollen, trägt der vertretene Arbeitgeber die Beweislast.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 272/05 vom 23.06.2005

Die Eintragung eines Haftungsausschlusses in das Handelsregister nach § 25 Abs. 2 HGB kommt nicht in Betracht, wenn es an einer Geschäftsübernahme sowie einer Vereinbarung fehlt, weil neben einem fortbestehenden Handelsgeschäft eine weitere Gesellschaft mit identischem oder ähnlichem Namen gegründet und betrieben wird.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 23 U 155/04 vom 20.04.2005

Zur Unwirksamkeit eines Treuhandvertrages und einer dem Treuhänder erteilten Vollmacht wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 23 U 11/04 vom 13.10.2004

1. Zur Nichtigkeit einer Treuhändervollmacht nach dem RBerG.

2. Zur Wirksamkeit eines Darlehensvertrages nach Rechtsscheinsgesichtspunkten.

OLG-CELLE – Urteil, 3 U 145/03 vom 10.03.2004

1. Der gute Glaube an einen gemäß §§ 171, 172 BGB gesetzten Rechtsschein wird nur dann geschützt, wenn der Vertragspartner den Mangel der Vertretungsmacht bei der Vornahme des Rechtsgeschäfts nicht kennt und unter Zugrundelegung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt auch nicht kennen kann.

2. Ergeben sich die Umstände, die zur Nichtigkeit der Vollmacht führen, aus der Vollmachtsurkunde selbst, ist für einen Rechtsschein nach § 172 BGB von vornherein kein Raum.

3. Eine Bank konnte im Jahr 1994 erkennen, dass ein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz vorliegt, wenn einem Vertriebsunternehmen eine sehr weit reichende, auch das Recht zur Einlegung von Rechtsmitteln umfassende Vollmacht erteilt wird. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28. September 2000 (BGHZ 145, 265) steht dem nicht entgegen.

OLG-KARLSRUHE – Urteil, 1 U 26/03 vom 29.07.2003

Ergeben sich die Umstände, die zur Nichtigkeit einer Vollmacht führen, schon aus der Vollmachtsurkunde selbst, so fehlt es an einem tauglichen Rechtsschein, der Grundlage für den Schutz eines gutgläubigen Dritten gemäß § 172 BGB sein könnte.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 25 U 46/04 vom 20.06.2008

KAMMERGERICHT-BERLIN – Urteil, 8 U 167/02 vom 03.07.2003


Weitere Begriffe

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "Rechtsschein - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum