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Rechtsrat Weiterleitung zu Rechtsberatung

Entscheidungen der Gerichte

KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 13 WF 111/08 vom 18.08.2008

Bei der Beurteilung der Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils im Rahmen des § 1570 Abs. 1, 2 BGB n. F. ist zu berücksichtigen, wenn der Elternteil zwei noch im Schulalter befindliche Kinder betreut. Eine Vollzeitbeschäftigung ist auch bei einer bestehenden Möglichkeit einer Volltagsbetreuung durch staatliche Stellen nicht ohne weiteres zumutbar, insbesondere wenn sich ein Kind noch in den ersten Grundschuljahren befindet.

HESSISCHES-LAG – Urteil, 16 Sa 211/08 vom 14.07.2008

1. Zu den baulichen Leistungen im Sinne der Bestimmungen über den betrieblichen Geltungsbereich der Bautarifverträge gehört auch die Durchführung von baulichen Hilfsarbeiten wie das Verbringen von Menschen und Material zur Baustelle, das Vertragen von Material auf Baustellen, die Entsorgung von Bauschutt, die Reinigung und das Aufräumen von Baustellen sowie das Einrichten der Baustellen. Das gilt auch dann, wenn diese Arbeiten von Arbeitnehmern an und auf Baustellen verrichtet werden, an denen die eigentlichen Bauleistungen von Subunternehmern. des Arbeitgebers der mit Hilfstätigkeiten befassten Arbeitnehmer durchgeführt werden.

2. Die Einschränkungsklausel der Allgemeinverbindlichkeiterklärung der Bautarifverträge vom 24. Februar 2006 (BAnz Nr. 71 v. 11. April 2006) ist unwirksam, soweit in ihr unter III 5 bestimmt ist, dass die dort genannten Betriebe und selbständigen Betriebsabteilungen unter den angeführten Voraussetzungen dann nicht von der Allgemeinverbindlichkeit erfasst werden, "wenn derjenige Tarifvertrag, von dem der Betrieb erfasst wird, gegenüber den Rahmen- und Sozialkassentarifverträgen des Baugewerbes spezieller ist." Diese Klausel genügt nicht dem auch für Einschränkungen einer Allgemeinverbindlichkeiterklärung geltenden Bestimmtheitsgebot.

3. Die partielle Unwirksamkeit der Einschränkungsklausel der Allgemeinverbindlichkeit berührt nicht die Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung der Bautarifverträge im übrigen.

BAG – Urteil, 5 AZR 429/07 vom 19.03.2008

Ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Arbeitgebers geregelt, dass von der Gegenseite abgelehnte Ansprüche binnen einer Frist von drei Monaten einzuklagen sind, um deren Verfall zu verhindern, genügt die Erhebung der Kündigungsschutzklage, um das Erlöschen der vom Ausgang des Kündigungsrechtsstreits abhängigen Annahmeverzugsansprüche des Arbeitnehmers zu verhindern.

BSG – Urteil, B 10 EG 6/07 R vom 23.01.2008

1. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird auch dem gewährt, der es unverschuldet versäumt, rechtzeitig Erziehungsgeld zu beantragen (Bestätigung von BSG vom 16.12.1999 - B 14 EG 3/98 R = BSGE 85, 231, 239 = SozR 3-7833 § 6 Nr 20).

2. Bei der Prüfung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist dem Säumigen auch das Verschulden seines "funktionalen" Vertreters zuzurechnen.

3. Im Rahmen des Wiedereinsetzungsrechts ist eine als Jurist ausgebildete und berufstätige Auskunftsperson für einen Rechtsunkundigen regelmäßig als kompetent zur Beantwortung von Rechtsfragen anzusehen.

BAG – Urteil, 6 AZR 1108/06 vom 28.11.2007

1. Droht der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mit einer fristlosen Kündigung, die ein verständiger Arbeitgeber nicht in Betracht gezogen hätte, um den Arbeitnehmer zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags zu veranlassen, wird die Widerrechtlichkeit der Drohung nicht durch eine dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber eingeräumte Bedenkzeit beseitigt.

2. Ohne Hinzutreten weiterer Umstände ändert eine dem Arbeitnehmer eingeräumte Bedenkzeit auch nichts an der Ursächlichkeit der Drohung für den späteren Abschluss des Aufhebungsvertrags. Für eine von der Drohung nicht mehr maßgeblich beeinflusste Willensbildung spricht jedoch, dass der Anfechtende die Bedenkzeit dazu genutzt hat, die zwischen den Parteien getroffene Vereinbarung durch aktives Verhandeln - zB neue eigene Angebote - erheblich zu seinen Gunsten zu beeinflussen, insbesondere wenn er selbst rechtskundig ist oder zuvor
Rechtsrat eingeholt hat bzw. auf Grund der Dauer der eingeräumten Bedenkzeit hätte einholen können.

BAG – Urteil, 5 AZR 848/06 vom 18.07.2007

Das Verschulden eines Rechtsanwalts, dessen Zulassung zur Rechtsanwaltschaft mit sofortiger Wirkung widerrufen worden ist, kann der von ihm vertretenen Partei nicht gem. § 85 Abs. 2 ZPO zugerechnet werden.

BRANDENBURGISCHES-OLG – Beschluss, 1 Ss (OWi) 348 B/06 vom 26.03.2007

Zur Aufzeichnungspflicht gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2, § 1 Abs. 6 FPersV und Vorlagepflicht nach § 23 Abs. 2 Nr. 10 FPersV, Art. 15 Abs. 7 VO (EWG) Nr. 3821/85 mit Blick auf den Güterverkehr der Deutschen Post AG.

KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 1 W 243/06 vom 06.02.2007

Die Erhöhungsgebühr nach Nr. 1008 VV RVG wegen meherer Auftragsgeber findet auf die Beratungsgebühr nach Nr. 2501 VV RVG keine Anwendung.

BAG – Urteil, 6 AZR 82/06 vom 20.09.2006

1. § 174 BGB findet auch im öffentlichen Dienst Anwendung.

2. Beruht die Vertretungsmacht nicht auf der Erteilung einer Vollmacht durch den Vertretenen, sondern auf gesetzlicher Grundlage, scheidet eine Zurückweisung nach § 174 BGB aus.

3. Das Recht zur Zurückweisung besteht auch im Falle der organschaftlichen Vertretung grundsätzlich nicht.

4. Der Stellvertreter des Geschäftsführers eines Staatsbetriebes iSv. § 26 SäHO ist kein organschaftlicher Vertreter, der seine Stellung aus einer auf Gesetz beruhenden Satzung herleitet.

5. Dass die Person des Vertreters aus dem Kündigungsschreiben wegen Unleserlichkeit der Unterschrift und fehlender Angabe des Namens in lesbarer Form nicht erkennbar ist, steht dem Ausschluss der Zurückweisung nach § 174 Satz 2 BGB nicht entgegen.

BAG – Urteil, 8 AZR 303/05 vom 13.07.2006

1. Die Frist zur Erklärung eines Widerspruchs gegen den Übergang eines Arbeitsverhältnisses gemäß § 613a Abs. 6 BGB wird nur durch eine ordnungsgemäße Unterrichtung ausgelöst. Eine unterbliebene oder fehlerhafte Unterrichtung führt nicht zum Fristbeginn.

2. Eine fehlerhafte Unterrichtung über Rechtsfragen ist im Rahmen des § 613a Abs. 5 BGB dann aber nicht unwirksam, wenn der Unterrichtungspflichtige die Rechtslage gewissenhaft geprüft und einen vertretbaren Rechtsstandpunkt eingenommen hat.

3. Die Unterrichtungspflicht nach § 613a Abs. 5 BGB umfasst auch etwaige Ansprüche aus einem Sozialplan.

BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 11.05 vom 22.06.2006

Im Geschäftsbereich der Deutschen Post AG hat bei Erhebung der Disziplinarklage regelmäßig der Betriebsrat des Betriebes mitzuwirken, bei dem der Beamte beschäftigt ist; eine Mitwirkungszuständigkeit des Gesamt- oder Konzernbetriebsrats ist nur ausnahmsweise gegeben.

Die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost hat den gesamten Disziplinarverfahrensgang auf Rechtmäßigkeit in formeller und materieller Hinsicht sowie auf sachgerechte Ermessensausübung im Regelfall erst dann zu überprüfen, wenn zuvor alle Verfahrensschritte einschließlich des Beteiligungsverfahrens abgeschlossen sind.

KAMMERGERICHT-BERLIN – Urteil, 26 U 14/04 vom 30.05.2006

1. Zur Frage der internationalen Zuständigkeit im Verhältnis zur Russischen Förderation.

2. Rechtsrat - auch in Manuskriptform oder als Kurzgutachten - entbehrt regelmäßig der für urheberrechtlichen Schutz erforderlichen Schöpfungshöhe.

BGH – Urteil, 3 StR 470/04 vom 21.12.2005

1. Bewilligt der Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft für eine erbrachte dienstvertraglich geschuldete Leistung einem Vorstandsmitglied nachträglich eine zuvor im Dienstvertrag nicht vereinbarte Sonderzahlung, die ausschließlich belohnenden Charakter hat und dem Unternehmen keinen zukunftsbezogenen Nutzen bringt (kompensationslose Anerkennungsprämie), liegt hierin eine treupflichtwidrige Schädigung des anvertrauten Gesellschaftsvermögens.

2. Die zur Erfüllung des Tatbestandes der Untreue erforderliche Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht muss auch bei unternehmerischen Entscheidungen eines Gesellschaftsorgans nicht zusätzlich "gravierend" sein (Klarstellung zu BGHSt 47, 148 und 187).

KAMMERGERICHT-BERLIN – Urteil, 6 U 79/05 vom 11.11.2005

Der Versicherungsnehmer hat gemäß § 178 h Abs. 2 S. 1 VVG das Recht zu einer rückwirkenden Kündigung des privaten Krankenversicherungsvertrages innerhalb von zwei Monaten nach dem tatsächlichen Eintritt der gesetzlichen Versicherungspflicht; die Frist beginnt auch dann zu laufen, wenn er erst später von der Versicherungspflicht erfährt. Er kann den Versicherungsvertrag dann nur noch zum Ende des Monats kündigen, in dem er den Eintritt der Versicherungspflicht nachweist, § 178 h Abs. 2 S. 3 VVG.

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 173/04 vom 22.12.2004

Die Wiederwahl eines Verwalters kann vom Gericht nur für ungültig erklärt werden, wenn ein wichtiger Grund gegen die Bestellung vorliegt. Das ist aufgrund einer umfassenden Abwägung aller Umstände zu prüfen, wobei die Beurteilung in erster Linie dem Tatrichter obliegt. Die voraussichtliche weitere Entwicklung der Verwaltungsführung kann berücksichtigt werden.

BVERWG – Urteil, BVerwG 6 C 30.03 vom 27.10.2004

Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 2 RBerG enthält eine abschließende Aufzählung der für die Erlaubnis zur Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten in Betracht kommenden Sachbereiche; eine Erlaubnis für die Insolvenzberatung ist nicht zulässig. Dies begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 4/04 vom 29.04.2004

1. Ein Beschluss über die Erhebung einer Sonderumlage ist anfechtbar, aber nicht nichtig, wenn die Sonderumlage für die Bezahlung von Kostenvorschüssen für den Rechtsanwalt der Antragsgegner in einem Beschlussanfechtungsverfahren erhoben wird.

2. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist nicht allein deshalb zu gewähren, weil der Antragsteller davon ausgegangen ist, dass die Anfechtungsfrist erst mit dem Zugang des Protokolls zu laufen beginne.

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 181/03 vom 29.01.2004

1. Vergibt der Verwalter ohne ermächtigenden Beschluss der Wohnungseigentümer Aufträge zur Ausführung von nicht dringenden Instandsetzungsmaßnahmen erheblichen Umfangs, so kann dieses Fehlverhalten seine Abberufung insbesondere dann rechtfertigen, wenn es auf Uneinsichtigkeit beruht, die Gemeinschaft damit rechnen muss, dass es fortgesetzt wird und ihr eine weitere Zusammenarbeit deshalb nicht mehr zugemutet werden kann.

2. Aus Vereinbarungen der Wohnungseigentümer über bauliche Maßnahmen kann der Verwalter regelmäßig für sich keine Befugnisse ableiten, sie ohne die noch erforderlichen Beschlüsse der Wohnungseigentümer durch eigenmächtige Auftragsvergaben und die Einforderung von Sonderumlagen umzusetzen.

KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 24 W 3/02 vom 28.01.2004

1. In der Wohnungseigentümergemeinschaft widerspricht eine Beiratswahl nur dann Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn schwerwiegende Umstände gegen die Person des Gewählten sprechen. Bei Zwistigkeiten in der Gemeinschaft reicht es regelmäßig nicht aus, wenn bei der überstimmten Minderheit das Vertrauen in die persönliche Eignung des Kandidaten fehlt, wie auch die Verfolgung eigener Interessen oder die einer Mehrheitsgruppe nicht schon ausreicht, um die Qualifikation als Beiratsmitglied zu beseitigen.

2. Es widerspricht Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung, den Verwalter durch Mehrheitsbeschluss zu beauftragen, gebührenpflichtige Rechtsauskünfte über gegen ihn selbst gerichtete Schadensersatzansprüche einzuholen. Das gilt insbesondere, wenn die Schadensersatzansprüche mit dem Sondereigentum zusammenhängen, auch wenn sie zugleich das Gemeinschaftseigentum betreffen.

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 108/03 vom 17.07.2003

Ein Antrag auf gerichtliche Abberufung des Verwalters ist grundsätzlich nur zulässig, wenn eine vorherige Befassung der Eigentümerversammlung dem Antragsteller nicht zumutbar ist. Eine Unzumutbarkeit liegt grundsätzlich nicht vor, wenn während des Verfahrens der Verwalter neu bestellt wird und der Antragsteller keinen Antrag auf Ungültigerklärung des Bestellungsbeschlusses stellt.

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 10 UE 843/03.A vom 24.06.2003

1. Bei der Frage, ob ein Asylsuchender seinen Asylantrag "unverzüglich nach der Einreise" (§ 26 Abs. 1 Nr. 3 AsylVfG) gestellt hat, ist maßgeblich, ob er das getan hat, was man billigerweise von ihm verlangen kann.

2. "Unverzüglich" heißt nicht nur "möglichst schnell", sondern auch "sachgemäß".

3. Sachgemäß und damit ohne schuldhaftes Zögern handelt ein Asylsuchender, wenn er binnen zwei Wochen mit einem Rechtsanwalt Kontakt aufnimmt, um sich von ihm beraten zu lassen. Dabei ist unerheblich, dass der Rechtsanwalt nicht sofort einen Besprechungstermin anbieten kann, sondern erst zwei Wochen später.

BGH – Urteil, 1 StR 70/03 vom 22.05.2003

Der Begriff des "Ladengeschäfts" im Sinne von § 184 Abs. 1 Nr. 3a StGB setzt nicht zwingend die Anwesenheit von Personal voraus, wenn technische Sicherungsmaßnahmen einen gleichwertigen Jugendschutz wie die Überwachung durch Ladenpersonal gewährleisten.

BAYOBLG – Urteil, 5 St RR 296/02 vom 12.12.2002

Zur Frage des Tatbestandes der unerlaubten Veranstaltung eines Glücksspiels.

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 113/02 vom 14.11.2002

Von einem gewerbsmäßig tätigen Verwalter als Verfahrensbevollmächtigter von Wohnungseigentümern, kann die Kenntnis der formellen Voraussetzungen der sofortigen Beschwerde erwartet werden.

BAYOBLG – Beschluss, 3Z BR 268/01 vom 17.12.2001

Ein Rechtsanwalt kann eine Betreuertätigkeit nach anwaltlichem Gebührenrecht abrechnen, wenn die ausgeübte Tätigkeit eine spezifische anwaltliche Tätigkeit ist.

BAYOBLG – Beschluss, 3Z BR 197/01 vom 14.08.2001

Dem in einem Unterbringungsverfahren zum Verfahrenspfleger bestellten Rechtsanwalt stehen regelmäßig keine Honorarforderungen nach BRAGO zu.

KAMMERGERICHT-BERLIN – Urteil, 5 U 9427/99 vom 24.07.2001

1. Werden einer Tageszeitung Fotos von freiberuflich tätigen Pressefotografen zum Abdruck im Printmedium übergeben, so umfasst diese Rechtseinräumung grundsätzlich nicht auch das Recht zur Nutzung der Fotos auf der Internet-Homepage oder in einem Internet-Archiv der Tageszeitung.

2. Auch das Recht zur Nutzung der Fotos im Rahmen einer "Mantellieferung" (vereinbarungsgemäße Übernahme bestimmter Teile der Tageszeitung durch eine andere Tageszeitung) ist davon grundsätzlich nicht erfasst.

BAG – Urteil, 10 AZR 168/00 vom 13.12.2000

Leitsätze:

Eine arbeitsvertragliche Verfallklausel, welche die schriftliche Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb eines Monats nach Fälligkeit eines Anspruchs und bei Ablehnung des Anspruchs oder Nichtäußerung binnen zweier Wochen die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs innerhalb eines weiteren Monats verlangt, ist zulässig.

Aktenzeichen: 10 AZR 168/00
Bundesarbeitsgericht 10. Senat Urteil vom 13. Dezember 2000
- 10 AZR 168/00 -

I. Arbeitsgericht
Herford
- 3 Ca 649/98 -
Urteil vom 26. Februar 1999

II. Landesarbeitsgericht
Hamm
- 10 Sa 1045/99 -
Urteil vom 10. Dezember 1999

KAMMERGERICHT-BERLIN – Urteil, 5 U 7694/98 vom 11.01.2000

§ 1 UWG; Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG

Das Anbieten und/oder die Vermittlung der Herstellung einer telefonischen Verbindung zu Rechtsanwälten im Rahmen einer sog. "Anwalts-Hotline" verstößt gegen Art. 1 § 1 Abs. l RBerG und ist wettbewerbswidrig gem. gem. § 1 UWG.

Kammergericht, 5. Zivilsenat Urteil vom 11. Januar 2000 - nicht rechtskräftig 5 U 7694/98

BAG – Urteil, 2 AZR 320/98 vom 20.05.1999

Leitsätze:

Der Arbeitgeber darf den Bewerber bei der Einstellung nachVorstrafen fragen, wenn und soweit die Art des zu besetzenden Arbeitsplatzes dies erfordert (ständige Rechtsprechung seit BAGE 5, 159, 163 = AP Nr. 2 zu § 123 BGB).

Bei der Prüfung der Eignung des Bewerbers für die geschuldete Tätigkeit (im Fall: Einstellung in den Polizeivollzugsdienst) kann es je nach den Umständen zulässig sein, daß der Arbeitgeber den Bewerber auch nach laufenden Ermittlungsverfahren fragt bzw. verpflichtet, während eines längeren Bewerbungsverfahrens anhängig werdende einschlägige Ermittlungsverfahren nachträglich mitzuteilen.

Die wahrheitswidrige Beantwortung einer danach zulässigen Frage nach Vorstrafen und laufenden Ermittlungsverfahren bzw. die pflichtwidrige Unterlassung der nachträglichen Mitteilung eines Ermittlungsverfahrens rechtfertigen unter den Voraussetzungen der §§ 123, 124 BGB die Anfechtung des Arbeits- vertrages.

Aktenzeichen: 2 AZR 320/98
Bundesarbeitsgericht 2. Senat Urteil vom 20. Mai 1999
- 2 AZR 320/98 -

I. Arbeitsgericht
Potsdam
- 8 Ca 3303/96 -
Urteil vom 02. Juli 1997

II. Landesarbeitsgericht
Brandenburg
- 2 Sa 664/97 -
Urteil vom 27. Januar 1998

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