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Rechtsqualität

Entscheidungen der Gerichte

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 6 B 11232/06.OVG vom 08.12.2006

1. Gegen den Antrag der Vollstreckungsbehörde auf Fortsetzung des Zwangsversteigerungsverfahrens aus einem vollstreckungsgerichtlichen Beitrittsbeschluss kann der Vollstreckungsschuldner, der das Vorliegen der Voraussetzungen des § 59 Abs. 3 LVwVG bestreitet, jedenfalls dann um einstweiligen Rechtsschutz nach § 123 Abs. 1 VwGO nachsuchen, wenn die Vollstreckungsbehörde die unverzügliche Mitteilung nach § 59 Abs. 2 Satz 2 LVwVG unterlassen hat.

2. § 59 Abs. 3 LVwVG schreibt weitergehend als § 322 Abs. 4 AO die Subsidiarität der Immobiliarvollstreckung zwingend vor.

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