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Rechtspflegererinnerung Erinnerung Recht

Entscheidungen der Gerichte




OLG-DUESSELDORF – Beschluss, I-24 W 81/08 vom 02.02.2009

Rechtsgebiete:RPflG, ZPO
Stichwort:Rechtspflegererinnerung Erinnerung Recht
Leitsatz:Gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss des Rechtspflegers, durch den der Gläubiger mit weniger als 200,00 EUR beschwert ist, findet nicht die sofortige Beschwerde nach §§ 11 Abs. 1 RPflG, 567 ZPO, sondern die befristete Rechtspflegererinnerung nach § 11 Abs. 2 RPflG statt.
Volltext: OLG-DUESSELDORF - Beschluss, I-24 W 81/08



OLG-ZWEIBRüCKEN – Beschluss, 3 W 228/08 vom 16.12.2008

Rechtsgebiete:ZPO, RPflG
Stichwort:Rechtspflegererinnerung Erinnerung Recht
Volltext: OLG-ZWEIBRüCKEN - Beschluss, 3 W 228/08

LAG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 2 Ta 92/08 vom 14.05.2008

Rechtsgebiete:RVG, ZPO
Schlagworte:Rechtspflegererinnerung
Stichwort:Rechtspflegererinnerung Erinnerung Recht
Volltext: LAG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 2 Ta 92/08

BGH – Urteil, IX ZR 220/06 vom 17.01.2008

Rechtsgebiete:InsO
Stichwort:Rechtspflegererinnerung Erinnerung Recht
Leitsatz:Der Insolvenzverwalter ist verpflichtet, auch für eine bereits zur Tabelle festgestellte Forderung nachträglich angemeldete Tatsachen, aus denen sich nach Einschätzung des Gläubigers ergibt, dass ihr eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung des Schuldners zugrunde liegt, in die Tabelle einzutragen. Dieser Nachtragsanmeldung kann nur der Schuldner widersprechen, wenn der Bestand der Forderung von einer Vorsatztat nicht abhängt.

Ist die Insolvenztabelle wegen der Anmeldung von Tatsachen, aus denen sich nach Einschätzung des Gläubigers ergibt, dass der Forderung eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung des Schuldners zugrunde liegt, unrichtig, so ist dagegen eine Tabellenbeschwerde in Gesetzesanalogie zur Verzeichnisbeschwerde unstatthaft.

Ist die Insolvenztabelle wegen der Anmeldung von Tatsachen, aus denen sich nach Einschätzung des Gläubigers ergibt, dass der Forderung eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung des Schuldners zugrunde liegt, lückenhaft, so kann der betroffene Gläubiger den Rechtsgrund seiner festgestellten Forderung nur außerhalb des Insolvenzverfahrens gegen den Schuldner im Klagewege geltend machen. Eine Tabellenfeststellungsklage gegen den Insolvenzverwalter ist unzulässig.
Volltext: BGH - Urteil, IX ZR 220/06


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