JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > R > Rechtspfleger
| Rechtsgebiete: | FGO, GKG, EGGVG, GVG, JBeitrO, ZPO |
| Stichwort: | Rechtspfleger |
| Volltext: BFH - Beschluss, IX E 11/07 | |
| Rechtsgebiete: | GG, LBG |
| Schlagworte: | Beamter, Rechtspfleger, Justizverwaltung, Geschäftsleiter, Bewerber, Mitbewerber, Beförderung, Beförderungsstelle, Stellenausschreibung, Organisationsermessen, Organisationsgrundentscheidung, Auswahl, Auswahlentscheidung, Auswahlverfahren, subjektives Recht, Leistung, Leistungsgrundsatz, Beurteilung, dienstliche Beurteilung, frühere Beurteilung, Leistungskontinuität, Hilfskriterien |
| Stichwort: | Rechtspfleger |
| Leitsatz: | 1. Die im Bereich des gehobenen Justizdienstes des Landes Rheinland-Pfalz praktizierte Aufteilung der zur Verfügung stehenden Beförderungsstellen zwischen den mit Rechtspflegeraufgaben betrauten Beamten einerseits und den in der Justizverwaltung eingesetzten Bediensteten andererseits begegnet keinen rechtlichen Bedenken. Die funktionsgruppenspezifisch erfolgende Bewirtschaftung der Beförderungsstellen bedarf auch keiner ausdrücklichen Erwähnung in der Stellenausschreibung. Da sie dem Beförderungsbegehren der Beamten voraus geht, werden subjektive Rechte des einzelnen Bewerbers grundsätzlich nicht berührt. 2. Wenn eine Auswahlentscheidung zwischen zwei im Wesentlichen gleich beurteilten Bewerbern um eine Beförderungsstelle zu treffen ist, bleibt es dem Dienstherrn überlassen, ob er - soweit möglich - die vorliegenden Einzelaussagen der aktuellen Beurteilungen auswertet oder aus sachlichen Erwägungen unter dem Gesichtspunkt der Leistungskontinuität frühere Beurteilungen heranzieht. Denn auch bei älteren dienstlichen Beurteilungen handelt es sich nicht um Hilfskriterien, sondern um Erkenntnisse, die im Rahmen einer Gesamtwürdigung von Leistung und Eignung positive oder negative Entwicklungstendenzen der Bewerber aufzeigen können (im Anschluss an BVerwG, IÖD 2003, 13). |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 2 B 10807/07.OVG | |
| Rechtsgebiete: | VwGO |
| Schlagworte: | Entscheidung über die Folgen einer Antragsrücknahme (Klagerücknahme) durch das Gericht, bei dem die Sache zum Zeitpunkt der Rücknahme anhängig ist |
| Stichwort: | Rechtspfleger |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 1 AS 07.732 | |
| Rechtsgebiete: | BURL, VwGO |
| Schlagworte: | Beförderung, Beurteilungsrichtlinien, Einverständnis, Rechtspfleger, Rechtspflegeraufgaben, Treu und Glauben |
| Stichwort: | Rechtspfleger |
| Leitsatz: | 1. Erklärt sich eine Rechtspflegerin vor Erstellung einer Regelbeurteilung mit der Anwendung der allgemeinen Richtlinien über die Beurteilung der Beschäftigten des Landes Schleswig-Holstein - BURL - einverstanden, handelt sie in unauflösbarer Weise widersprüchlich, wenn sie nunmehr die Anwendung der BURL beanstandet. 2. Beamtinnen und Beamte des gehobenen Justizdienstes, die eine Rechtspflegerausbildung durchlaufen haben, werden jedenfalls dann nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinien für die Beurteilung der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sowie Amtsanwältinnen und Amtsanwälte des Landes Schleswig-Holstein - BURL-Rpfl. - einbezogen, wenn sie während des maßgeblichen Beurteilungszeitraumes Rechtspflegeraufgaben nicht wahrgenommen haben. Darüber hinaus sind Beamtinnen und Beamte des gehobenen Justizdienstes, die eine Rechtspflegerausbildung durchlaufen haben, auch dann in den Anwendungsbereich der BURL einzubeziehen, wenn sie während des maßgeblichen Beurteilungszeitraumes Rechtspflegeraufgaben in äußerst geringem Umfang und somit in einem gänzlich untergeordneten Maße wahrgenommen haben. |
| Volltext: SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG - Beschluss, 3 MB 4/07 | |
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