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Rechtsnachfolger

Entscheidungen der Gerichte

SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 5 B 107/07 vom 06.04.2009

Zur dinglichen Wirkung des Grundsteuermessbescheides.

BAG – Urteil, 10 AZR 351/07 vom 28.05.2008

1. Gewährt der Arbeitgeber seinen Führungskräften Aktienoptionen, unterliegen die Ausübungsbedingungen einer Inhaltskontrolle nach den §§ 305 ff. BGB.

2. Bei dieser Inhaltskontrolle können die zu anderen Sondervergütungen entwickelten Grundsätze in Bezug auf Bindungs- und Verfallklauseln nicht uneingeschränkt herangezogen werden.

3. Wird das Bezugsrecht auch nach Ablauf der in § 193 Abs. 2 Nr. 4 AktG vorgeschriebenen Wartezeit von mindestens zwei Jahren an das Bestehen eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses geknüpft, benachteiligt diese Regelung den Arbeitnehmer in der Regel nicht unangemessen.

4. Eine Ausgleichsklausel, wonach sämtliche Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und anlässlich seiner Beendigung abgegolten sind, erfasst grundsätzlich auch Ansprüche aus Aktienoptionen, wenn die Bezugsrechte vom Arbeitgeber eingeräumt wurden.

BAG – Beschluss, 1 ABR 3/07 vom 18.03.2008

Die Zusammenfassung von Betrieben nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BetrVG führt für sich allein nicht zum Verlust der betriebsverfassungsrechtlichen Identität der zusammengefassten Einheiten. Bestehende Betriebsvereinbarungen und Vollstreckungstitel gelten im fingierten Einheitsbetrieb beschränkt auf ihren bisherigen Wirkungsbereich weiter.

BAG – Urteil, 3 AZR 358/06 vom 11.03.2008

1. Versorgungsverbindlichkeiten können durch umwandlungsrechtliche Ausgliederung auch auf eine Rentnergesellschaft übertragen werden. Einer Zustimmung der Versorgungsempfänger bedarf es nicht. Ihnen steht auch kein Widerspruchsrecht zu.

2. Eine unzureichende Ausstattung der Rentnergesellschaft führt zwar nicht zur Unwirksamkeit der partiellen Gesamtrechtsnachfolge, kann aber Schadenersatzansprüche auslösen. Den versorgungspflichtigen Arbeitgeber trifft grundsätzlich die arbeitsvertragliche Nebenpflicht, die Gesellschaft, auf die Versorgungsverbindlichkeiten ausgegliedert werden, so auszustatten, dass sie nicht nur die laufenden Betriebsrenten zahlen kann, sondern auch zu den gesetzlich vorgesehenen Anpassungen in der Lage ist.

BAG – Beschluss, 5 AZB 43/07 vom 27.02.2008

Fordert der Insolvenzverwalter vom Arbeitnehmer Rückzahlung der vom Schuldner vor Insolvenzeröffnung geleisteten Vergütung wegen Anfechtbarkeit der Erfüllungshandlung (§§ 129 ff. InsO), ist der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen eröffnet.

BAG – Urteil, 6 AZR 377/07 vom 28.11.2007

Schließt der Insolvenzverwalter mit einem Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, über deren Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, einen Vergleich, so bindet dieser die Gesellschaftsgläubiger grundsätzlich auch dann, wenn damit die persönliche Haftung des Gesellschafters teilweise erlassen wurde.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 8 A 10279/07.OVG vom 10.07.2007

Ein Wohnungseigentümer kann öffentlich-rechtliche Abwehransprüche gegen eine auf das gemeinschaftliche Grundstück bezogene Baugenehmigung mangels eigener Rechtsverletzung nicht geltend machen.

BAG – Urteil, 4 AZR 411/06 vom 06.06.2007

1. Eine Klageänderung in der Revisionsinstanz kann auch dann ausnahmsweise zulässig sein, wenn sie sich auf neue Tatsachen stützt, die das Revisionsgericht von Amts wegen hätte ermitteln müssen, zB zu dem Fortbestand eines erforderlichen Feststellungsinteresses bei einer Verbandsklage nach § 9 TVG.

2. Ein Kläger kann sich nach Erlass eines abweisenden Berufungsurteils, das auf einen unbedingten Feststellungsantrag ergangen ist, in der Revisionsinstanz nicht mehr auf ein - den Rechtsstreit seiner Meinung nach erledigendes - Ereignis berufen, das vor der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung stattgefunden hat. Ob diese Präklusionswirkung nicht bereits generell durch den jeweils letzten Sachantrag eines Klägers eintritt, brauchte nicht entschieden zu werden.

3. Eine Partei hat an der Feststellung über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Tarifvertrages nach dem Ende des Tarifvertrages in der Regel kein rechtlich geschütztes Feststellungsinteresse mehr.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 4 W 44/06 vom 23.02.2007

Mit dem Tod des Antragstellers ist ein auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe gerichtetes Verfahren beendet. Der Erbe des Antragstellers kann das begonnene Verfahren nicht fortführen, sondern muss gegebenenfalls einen eigenen, neuen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe stellen.

BAG – Urteil, 10 AZR 385/05 vom 28.06.2006

Die Beurteilung, ob aus den vom Berufungsgericht festgestellten Tatsachen eine betriebliche Übung hinsichtlich der Gewährung von Leistungen entstanden ist oder nicht, unterliegt der uneingeschränkten revisionsrechtlichen Überprüfung.

THUERINGER-OVG – Urteil, 1 KO 1126/03 vom 07.06.2006

Eine Anordnung nach § 95 ThürWG, durch die der Grundstückseigentümer dazu verpflichtet wird, das Durchleiten von Abwasser zu dulden, entfaltet Wirkungen auch gegenüber dem Rechtsnachfolger.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 3 Ws 507/06 vom 15.05.2006

1. Im Strafverfahren tritt der Insolvenzverwalter nicht an die Stelle des Schuldners, er ist auch nicht im Sinne des § 406 e StPO Verletzter und damit auch nicht etwa als solcher zur Akteneinsicht berechtigt (Senat in NStZ 1996, 565 m.w.N.).

2. Es muss daher dabei bleiben, dass der Insolvenzverwalter ebenso wenig wie Rechtsnachfolger - mit Ausnahme von Erben - (Zessionare, Pfandgläubiger, private Haftpflichtversicherer, Sozialversicherungsträger) den Weg der Adhäsionsklage wählen darf.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 3 Ws 466/06 vom 15.05.2006

1. Im Strafverfahren tritt der Insolvenzverwalter nicht an die Stelle des Schuldners, er ist auch nicht im Sinne des § 406 e StPO Verletzter und damit auch nicht etwa als solcher zur Akteneinsicht berechtigt (Senat in NStZ 1996, 565 m.w.N.).

2. Es muss daher dabei bleiben, dass der Insolvenzverwalter ebenso wenig wie Rechtsnachfolger - mit Ausnahme von Erben - (Zessionare, Pfandgläubiger, private Haftpflichtversicherer, Sozialversicherungsträger) den Weg der Adhäsionsklage wählen darf.

BAG – Urteil, 3 AZR 372/05 vom 25.04.2006

Hat der Versorgungsempfänger die Anpassungsentscheidung nach § 16 BetrAVG rechtzeitig gerügt, so muss er grundsätzlich bis zum Ablauf des nächsten auf die Rügefrist folgenden Anpassungszeitraums Klage erheben. Andernfalls ist das Klagerecht verwirkt.

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 23 BV 05.1433 vom 05.04.2006

Ob es sich bei der Verweisung auf das Bundesbodenschutzgesetz in § 36 Abs. 2 Satz 3 KrW-/AbfG um eine Rechtsgrund- oder eine bloße Rechtsfolgenverweisung auf die Vorschriften des Bundesbodenschutzgesetzes handelt, bleibt - nach wie vor - offen. Denn der ehemalige Inhaber der stillgelegten Deponie kann sowohl nach § 4 Abs. 3 BBodSchG als auch nach § 36 Abs. 2KrW-/AbfG in Anspruch genommen werden.

Hinweis:

Mit dieser Entscheidung setzt der nunmehr für das Abfallrecht zuständige 23. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs die Rechtsprechung des früher zuständigen 20. Senats im Beschluss vom 09.07.2003, Az. 20 CS 03.103, fort.

BAG – Urteil, 10 AZR 349/05 vom 08.03.2006

1. Ob durch eine Ausgleichsklausel in einem gerichtlichen Vergleich ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot und die Pflicht zur Zahlung einer Karenzentschädigung aufgehoben worden sind, ist durch Auslegung gemäß den §§ 133, 157 BGB zu ermitteln. Revisionsrechtlich ist die danach vom Berufungsgericht vorgenommene Auslegung nur daraufhin zu überprüfen, ob gegen anerkannte Auslegungsregeln, Erfahrungssätze und Denkgesetze verstoßen worden ist, ob Verfahrensvorschriften eingehalten worden sind oder wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen wurden.

2. Klauseln in Prozessvergleichen sind in der Regel nichttypische Erklärungen.

BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 22.05 vom 23.02.2006

In die Prüfung, ob ein Anspruchsausschluss nach § 1 Abs. 4 AusglLeistG vorliegt, ist auch derjenige einzubeziehen, auf den die entschädigungslose Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage abgezielt hat, selbst wenn er im Zeitpunkt der Enteignung bereits verstorben war. Die Enteignung zielt auf denjenigen ab, dessen Belastung, etwa durch erhebliches Vorschubleisten zugunsten des nationalsozialistischen Systems, der Grund für den Zugriff auf den Vermögenswert und die entschädigungslose Enteignung war (wie Urteil vom 24. Februar 2005 - BVerwG 3 C 16.04).

BAG – Urteil, 9 AZR 436/04 vom 13.12.2005

1. Sind von einer GmbH keine Vorkehrungen getroffen worden, die der "Erfüllung der Wertguthaben" aus Altersteilzeitarbeitsverhältnissen bei Zahlungsunfähigkeit der GmbH dienen, so haftet der Geschäftsführer der GmbH nicht persönlich nach § 823 Abs. 1 BGB oder § 823 Abs. 2 BGB iVm. § 7d SGB IV für Schäden, die den Arbeitnehmern durch die Nichterfüllung ihrer Wertguthaben wegen Insolvenz der GmbH entstehen. Wertguthaben sind keine sonstigen Rechte i.S.d.. § 823 Abs. 1 BGB. § 7d SGB IV ist kein Schutzgesetz i.S.d.. § 823 Abs. 2 BGB.

2. Nicht entschieden ist, ob dies auch für die unterbliebene Insolvenzsicherung von Wertguthaben nach In-Kraft-Treten des § 8a AltTZG ab 1. Juli 2004 gilt.

BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 8.05 vom 17.10.2005

Der Erbe eines vor In-Kraft-Treten des Vermögensgesetzes verstorbenen Geschädigten kann vermögensrechtliche Ansprüche auch dann selbstständig geltend machen, wenn Testamentsvollstreckung angeordnet ist.

BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 15.04 vom 30.06.2005

Haben die übrigen Miterben eines verstorbenen Geschädigten vor In-Kraft-Treten des Vermögensgesetzes ihre Anteile an dem Nachlass des Geschädigten einem Miterben übertragen, ist allein dieser Miterbe Berechtigter im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 VermG.

BAG – Urteil, 4 AZR 315/04 vom 11.05.2005

1. Zur Verdrängung eines nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB Inhalt des Arbeitsverhältnisses gewordenen Tarifvertrages führt nach § 613a Abs. 1 Satz 3 BGB auch eine erst nach dem Betriebsübergang begründete kongruente Tarifgebundenheit an einen anderen Tarifvertrag.

2. Die nach einem Betriebsteilübergang erfolgte Verschmelzung ua. der IG Medien und der ÖTV zur Gewerkschaft ver.di führt im Falle der Tarifgebundenheit des neuen Arbeitgebers an von der vormaligen Gewerkschaft ÖTV geschlossene Tarifverträge bei einem Arbeitnehmer, der zum Zeitpunkt des Betriebsteilübergangs der vormaligen IG Medien angehörte und nunmehr Mitglied von ver.di ist, zur kongruenten Tarifgebundenheit an diese Tarifverträge.

3. § 95 der Satzung der Gewerkschaft ver.di steht der Verdrängung von gem. § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB weitergeltenden Tarifverträgen nach § 613a Abs. 1 Satz 3 BGB nicht entgegen.

4. Das Günstigkeitsprinzip findet im Verhältnis zwischen dem nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB fortgeltenden und dem beim Erwerber normativ geltenden neuen Tarifrecht keine Anwendung.

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 9 BV 03.1069 vom 16.03.2005

Das Recht eines milcherzeugenden Pächters von Betriebsteilen mit flächengebundenen Anlieferungs-Referenzmengen, die mit Beendigung des Pachtvertrags zurückzugewährende Referenzmenge vom Verpächter, der die eigene Milcherzeugung aufgegeben hat, zu einem Betrag in Höhe von 67 vom Hundert des Gleichgewichtspreises zu übernehmen, ist mit höherrangigem Recht vereinbar.

BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 16.04 vom 24.02.2005

In die Prüfung, ob ein Anspruchsausschluss nach § 1 Abs. 4 AusglLeistG vorliegt, ist auch derjenige einzubeziehen, auf den die entschädigungslose Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage abgezielt hat, selbst wenn im Zeitpunkt der Enteignung er bereits verstorben war.

BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 9.04 vom 09.12.2004

§ 2 Abs. 1 Satz 4 VermG schließt das Erbrecht des deutschen Staates nach einem jüdischen Verfolgten aus. Mangels einer planwidrigen Regelungslücke kommt eine erweiternde Auslegung der Vorschrift in dem Sinne, dass zugunsten der jüdischen Gemeinschaft auch ausländische Staaten von der Erbfolge ausgeschlossen sind, nicht Betracht.

Bestehen hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass die Erbberechtigung nach einem jüdischen Verfolgten nicht ohne Erbschein nachweisbar ist, hat das Verwaltungsgericht in entsprechender Anwendung des § 181 Abs. 2 Satz 1 BEG die Vorlage eines Erbscheins zu verlangen.

OLG-NUERNBERG – Beschluss, 13 W 3195/04 vom 19.11.2004

1. Bei Prozeßtrennung fällt in jedem der neu entstehenden Verfahren eine Gebühr gem. Nr. 1210 der Anlage 1 zum GKG a.F. an.

2. Für jedes der einzelnen Verfahren entsteht dabei die allgemeine Verfahrensgebühr nach dem Wert des jeweiligen (Teil-)Anspruches, wobei die bereits für das ursprüngliche Verfahren erhobene Gebühr im Verhältnis der neu berechneten Einzelgebühren aufzuteilen und anzurechnen ist.

3. Zur Anwendung von § 8 GKG a.F. in derartigen Fällen.

OVG-BREMEN – Beschluss, 1 B 339/04 vom 19.11.2004

1. Die materielle Rechtskraft des Beschlusses, mit dem das Verwaltungsgericht eines anderen Landes den Erlass einer auf die Erteilung einer Duldung gerichteten einstweiligen Anordnung aus in der Person des Antragstellers liegenden Gründen abgelehnt hat, steht jedenfalls dann, wenn sich die maßgebenden Umstände nicht geändert haben, dem Erlass einer einstweiligen Anordnung entgegen, die auf die Erteilung einer nunmehr auf das Land Bremen beschränkten Duldung gerichtet ist.

2. Ein Ausländer, dessen letzte Duldung räumlich auf den Bezirk einer anderen Ausländerbehörde beschränkt war, kann keine für ihn günstigen Rechtsfolgen daraus ableiten, dass er entgegen der gemäß § 44 Abs. 6 AuslG fortwirkenden räumlichen Beschränkung seinen Aufenthaltsort gewechselt hat.

BAG – Urteil, 7 AZR 101/04 vom 10.11.2004

1. Bei einer Verschmelzung von Rechtsträgern unter Auflösung ohne Abwicklung im Wege der Aufnahme nach § 2 Nr. 1 UmwG erlischt der übertragende Rechtsträger mit Eintragung der Verschmelzung, § 20 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 UmwG.

2. Der erloschene übertragende Rechtsträger ist nicht derselbe Arbeitgeber iSd. § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG wie der übernehmende Rechtsträger.

3. War das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers mit dem übertragenden Rechtsträger bereits vor einem im Zuge der Verschmelzung vollzogenen Betriebsübergang nach § 324 UmwG in der bis zum 31. März 2002 geltenden Fassung, § 613a Abs. 1 BGB beendet, sind Betriebsveräußerer und Betriebserwerber nicht derselbe Arbeitgeber iSd. § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG.

BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 16.03 vom 28.10.2004

Ein Vermögenswert ist nicht mehr von einer Schädigung im Sinne des § 1 Abs. 6 VermG betroffen, wenn er nach dem Ende der Verfolgungsmaßnahme wieder in den Besitz des Eigentümers oder seiner Rechtsnachfolger gelangt ist.

BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 21.03 vom 24.06.2004

1. Die Bindungswirkung eines Rehabilitierungsbescheides nach § 12 Abs. 1 Satz 3 VwRehaG hindert das Vermögensamt, in nachfolgenden Restitutionsverfahren die Rückübertragung des entzogenen Vermögenswertes mit der Begründung abzulehnen, eine Rechtsnachfolge scheide schon dem Grunde nach aus.

2. Die Bindungswirkung eines Rehabilitierungsbescheids ist zu Gunsten solcher Verfügungsberechtigter eingeschränkt, denen die Möglichkeit genommen war, den Rehabilitierungsbescheid mit Einwendungen gegen die Berechtigung des Antragstellers anzufechten.

BAG – Urteil, 1 AZR 7/03 vom 30.03.2004

1. Die nach § 118 Abs. 1 Satz 2 iVm. § 111 Satz 1 BetrVG in Tendenzbetrieben bestehende Pflicht des Arbeitgebers, dem Betriebsrat diejenigen Informationen über eine geplante Betriebsänderung zu erteilen, die dieser zur Ausübung seines Mitbestimmungsrechts in Bezug auf einen Sozialplan benötigt, gilt auch in nicht tendenzgeschützten Betrieben, dort neben der Pflicht zur Erteilung der auf einen Interessenausgleich bezogenen Informationen.

2. Aus einem Verstoß des Arbeitgebers gegen seine Anzeigepflichten gegenüber dem Arbeitsamt nach § 17 Abs. 3 KSchG können Nachteilsausgleichsansprüche aus § 113 Abs. 3 BetrVG auch im Wege einer richtlinienkonformen Auslegung nicht hergeleitet werden.

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