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Rechtsmittelstreitwert

Entscheidungen der Gerichte

OLG-DUESSELDORF – Beschluss, I-24 W 26/09 vom 05.05.2009

Nach der einseitigen Teilerledigungserklärung ermäßigt sich der Streitwert auf die verbliebene Hauptsache zuzüglich des Kosteninteresses aus dem erledigten Teil.

KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 8 U 10/09 vom 26.03.2009

1. Jedenfalls die Felder des Berliner Mietspiegels 2007, die nicht Teil des qualifizierten Mietspiegels sind, weil sie lediglich auf 15 bis 29 Mietwerten basieren, stellen eine geeignete Grundlage für eine Schätzung der ortsüblichen Vergleichsmiete dar.

2. Zur Schätzung der ortsüblichen Vergleichsmiete anhand der Orientierungshilfe für die Spanneneinordnung des Berliner Mietspiegels 2007, wenn zwar nicht das Sondermerkmal "Moderne Küche", aber einzelne wohnwerterhöhenden Merkmale der Merkmalgruppe 2 (Küche), die durch das Sondermerkmal "Moderne Küche" ausgeschlossen werden könnten, vorliegen.

3. Im Verfahren nach § 522 Abs. 2 ZPO kann das erstinstanzliche Urteil gemäß § 319 Abs. 1 ZPO berichtigt werden.

LAG-KOELN – Beschluss, 9 Ta 440/08 vom 09.12.2008

Gegen die Streitwertfestsetzung in einem arbeitsgerichtlichen Urteil ist eine besondere Anfechtung nicht statthaft, sofern das Arbeitsgericht ausschließlich den Rechtsmittelstreitwert und nicht gleichzeitig auch den Gebührenstreitwert festgesetzt hat.

KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 2 U 65/07 vom 29.05.2008

Die Bemessung des Gebührenstreitwertes eines Rechtsmittels des Beklagten, welches dieser gegen ein ihn zur Auskunft verurteilendes Urteil einlegt, orientiert sich an dem Zeit- und Kostenaufwand, der dem Beklagten entstünde, wenn er die Auskunft erteilte (entgegen OLG Stuttgart, OLGR 2001, 19; zustimmend zu OLG Köln, OLGR 1999, 113).

BGH – Beschluss, VII ZR 200/05 vom 21.12.2006

Zur Bestimmung der Quote im Sinne des § 182 InsO, wenn der Insolvenzverwalter nicht bereit ist, von den Gläubigern behauptete Forderungen der Insolvenzmasse beizutreiben.

OLG-ROSTOCK – Urteil, 7 U 132/02 vom 02.11.2006

Eine zunächst zulässig eingelegte Berufung des Insolvenzverwalters wird unzulässig, wenn sich die Haftungsquote für die streitige Forderung voraussichtlich auf Null beläuft.

In diesem Fall kann ausnahmsweise die Unzulässigkeit des Rechtsmittels mit dem Fehlen eines Rechtsschutzbedürfnisses begründet werden.

OLG-DUESSELDORF – Beschluss, I-24 W 64/05 vom 10.01.2006

Für den Wert einer Streithilfe ist das Interesse der unterstützten Hauptpartei jedenfalls dann maßgeblich, wenn sich der Streithelfer deren Anträgen angeschlossen hat.

BGH – Beschluss, XII ZR 256/03 vom 21.09.2005

a) Zur Wertberechnung nach § 41 GKG bei gestaffeltem Mietentgelt in der streitigen Zeit.

b) Der auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Mietpreisvereinbarung gerichtete Antrag fällt in den Anwendungsbereich des § 41 Abs. 1 GKG, wenn sich aus der Begründung ergibt, dass die behauptete Unwirksamkeit der Entgeltvereinbarung voraussichtlich die Nichtigkeit des gesamten Rechtsgeschäfts zur Folge haben würde (hier: wucherische Überhöhung einer Geschäftsraummiete).

OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 4 U 72/03 vom 25.11.2003

Die Einschränkung des Rechtsmittelantrags ist bei der Streitwertberechnung im Rechtsmittelverfahren gem. § 14 Abs. 1 GKG nicht wertmindernd zu berücksichtigen, wenn sie offensichtlich nicht auf die Durchführung des Rechtsmittels gerichtet ist.

OLG-NAUMBURG – Urteil, 3 U 51/01 vom 28.02.2002

Zum Verbot der Abtrennung von Klage und Widerklage, wenn zwischen beiden ein rechtlicher Zusammenhang besteht.

THUERINGER-LAG – Beschluss, 8 Ta 46/2001 vom 17.05.2001

1) Eine isolierte Anfechtung des im Urteil des Arbeitsgerichts festgesetzten Rechtsmittelstreitwerts durch Beschwerde ist unzulässig.

2) Eine solche Beschwerde kann aber regelmäßig in einen Antrag auf Festsetzung des Kostenstreitwerts nach § 25 GKG umgedeutet werden.

Dabei ist es nicht erforderlich, dass der Antragsteller ein konkretes Bedürfnis an einer gesonderten Wertfestsetzung darlegt.

BGH – Beschluss, XII ZB 121/00 vom 31.01.2001

ZPO §§ 3, 511 a, 519 b Abs. 2

Hat das Berufungsgericht den Beschwerdewert nach §§ 2, 3 ZPO mit nicht mehr als 1.500 DM festgesetzt und die Berufung deshalb als unzulässig verworfen, so kann eine sofortige Beschwerde nach § 519 b Abs. 2 ZPO auf neue Tatsachen, die für die Festsetzung des Beschwerdewertes von Bedeutung sind, nur gestützt werden, wenn dem Berufungsgericht ein Ermessensfehler zur Last fällt.

BGH, Beschluß vom 31. Januar 2001 - XII ZB 121/00 -
KG Berlin
AG Tempelhof-Kreuzberg

OLG-STUTTGART – Beschluss, 3 U 268/99 vom 21.09.2000

Legt der Beklagte Berufung gegen die Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft ein, bemißt sich der Gebührenstreitwert des Berufungsverfahrens jedenfalls dann nach dem Interesse des Klägers an der Erteilung der Auskunft, wenn der Beklagte die Berufungsanträge eingereicht hat.

OLG-ROSTOCK – Beschluss, 3 U 22/09 vom 19.05.2009

LAG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 13 Sa 221/08 vom 30.09.2008

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 24 U 80/08 vom 08.08.2008

BRANDENBURGISCHES-OLG – Urteil, 10 UF 1/08 vom 08.04.2008

BGH – Beschluss, X ZB 30/07 vom 04.12.2007

BGH – Beschluss, XII ZB 205/06 vom 02.05.2007

LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Beschluss, 2 Ta 186/06 vom 11.12.2006

BRANDENBURGISCHES-OLG – Beschluss, 10 WF 149/06 vom 27.07.2006

LAG-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 4 Sa 43/04 vom 16.02.2005

BGH – Beschluss, II ZB 3/03 vom 12.07.2004

OLG-DUESSELDORF – Beschluss, II-3 WF 113/03 vom 12.05.2004

BGH – Beschluss, XII ZB 24/02 vom 04.06.2003

LAG-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 3 Ta 22/03 vom 18.02.2003

LAG-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 3 Ta 147/02 vom 19.12.2002

BRANDENBURGISCHES-OLG – Urteil, 3 U 128/01 vom 20.11.2002

BGH – Beschluss, XII ZR 248/01 vom 10.04.2002

BGH – Beschluss, II ZB 23/01 vom 28.01.2002


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