JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > R > Rechtsmittelfrist
| Rechtsgebiete: | VwGO |
| Schlagworte: | Beschwerdefrist, Prozesskostenhilfeverfahren, isoliertes, Rechtsmittelfrist, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, vorläufiger Rechtsschutz |
| Stichwort: | Rechtsmittelfrist |
| Leitsatz: | Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein noch durchzuführendes Rechtsmittelverfahren (hier: Beschwerdeverfahren im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes) setzt voraus, dass der Antrag auf Prozesskostenhilfe innerhalb der Frist für das Rechtsmittel (hier: innerhalb der zweiwöchigen Frist des § 147 Abs. 1 Satz 1 VwGO) gestellt wird. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 2 ME 296/09 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, ZPO |
| Schlagworte: | Änderung der Beiordnungsentscheidung, Prozesskostenhilfe, Rechtsmittelfrist |
| Stichwort: | Rechtsmittelfrist |
| Leitsatz: | 1. Die Änderung der Beiladungsentscheidung in einem Prozesskostenhilfe teils bewilligenden, teils ablehnenden Beschluss eröffnet hinsichtlich der Versagung von Prozesskostenhilfe keine neue Rechtsmittelfrist. 2. Soweit für das Klagebegehren Prozesskostenhilfe versagt worden ist, besteht kein Anspruch auf die Beiordnung eines "PKH-Anwalts", weil die Beiordnung nach § 121 ZPO die Bewilligung von Prozesskostenhilfe voraussetzt. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 3 O 443/08 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO |
| Schlagworte: | Rechtsmittelbelehrung, offenbare Unrichtigkeit, Wiedereinsetzung, anwaltliche Sogfaltspflicht, Rechtsmittelfrist |
| Stichwort: | Rechtsmittelfrist |
| Leitsatz: | 1. Schreibfehler oder ähnliche offenbare Unrichtigkeiten in einer Rechtsmittelbelehrung fallen jedenfalls in der Regel nicht unter § 58 Abs. 2 VwGO. 2. Zu den anwaltlichen Sorgfaltspflichten bei der Unterscheidung zwischen Rechtsmittelfristen und anderen Wiedervorlagefristen. |
| Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Beschluss, 2 L 256/07 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, Nds. VwZG, VwGO, VwVfG, VwZG |
| Schlagworte: | Bekanntgabe, Bevollmächtigter, Geschäftsunfähigkeit, Handlungsunfähigkeit, Rechtsmittelfrist, Versäumung der Klagefrist, Verwaltungsakt, Vollmacht, schriftlich, Zustellung, Zustellungsempfänger, Wechsel |
| Stichwort: | Rechtsmittelfrist |
| Leitsatz: | Legt der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht im Verwaltungsverfahren nicht vor, ist die Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes an den Betroffenen persönlich in der Regel wirksam und setzt die Rechtsmittelfrist in Lauf. Etwas anderes gilt dann, wenn die Behörde den Zustellungsempfänger während des Verfahrens willkürlich wechselt. Wer behauptet, dass ein Verwaltungsakt ihm wegen Geschäfts- und Handlungsunfähigkeit nicht wirksam bekanntgegeben worden sei, trägt hierfür die materielle Beweislast. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 11 LA 172/07 | |
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