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Rechtsmitteleinlegung durch nur einen Teil der Streitgenossen

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 3 KR 28/05 R vom 28.09.2006

Rechtsgebiete:SGB V, SGG, ZPO, MPG
Schlagworte:Krankenversicherung - Aufnahme eines neuen Hilfsmittels in das Hilfsmittelverzeichnis - Nachweis des therapeutischen Nutzens - Abgrenzung zwischen Hilfs- und Verbandmittel - Rechtsmitteleinlegung durch nur einen Teil der Streitgenossen - kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage - Klageänderung - CE-Kennzeichnung
Stichwort:Rechtsmitteleinlegung durch nur einen Teil der Streitgenossen
Leitsatz:1. Die Aufnahme eines neuen Hilfsmittels in das Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen setzt nicht voraus, dass es bereits aufgenommenen Hilfsmitteln klinisch überlegen oder preisgünstiger ist.

2. Zum Nachweis des therapeutischen Nutzens eines neuen Hilfsmittels, das ein "gelistetes" Hilfsmittel oder ein Verbandmittel ersetzen kann.

3. Zur Abgrenzung zwischen Hilfsmitteln und Verbandmitteln.
Volltext: BSG - Urteil, B 3 KR 28/05 R




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