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Rechtsmittelbefugnis eines Klägers gegen die Aufhebung eines Verwaltungsaktes aufgrund eines Antrages des Beigeladenen.

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Beschluss, BVerwG 8 B 146.00 vom 21.08.2000

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:Rechtsmittelbefugnis eines Klägers gegen die Aufhebung eines Verwaltungsaktes aufgrund eines Antrages des Beigeladenen.
Stichwort:Rechtsmittelbefugnis eines Klägers gegen die Aufhebung eines Verwaltungsaktes aufgrund eines Antrages des Beigeladenen.
Leitsatz:Leitsatz:

Das Rechtsmittel des Klägers hinsichtlich eines ihm günstigen Bescheides, der aufgrund eines Antrages des Beigeladenen vom Verwaltungsgericht aufgehoben worden ist, setzt voraus, dass die Aufhebung den Kläger möglicherweise in seinen Rechten verletzt und ihn deshalb materiell beschwert.

Beschluss des 8. Senats vom 21. August 2000 - BVerwG 8 B 146.00 -

I. VG Berlin vom 24.11.1999 - Az.: VG 7 A 22.93 -
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 8 B 146.00




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