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Rechtsmittelausschluß im Vermögensrecht

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Beschluss, BVerwG 8 B 22.00 vom 31.01.2000

Rechtsgebiete:VwGO, VermG
Schlagworte:Rechtsmittelausschluß im Vermögensrecht, Beschwerde gegen Entscheidung des VG im Vollstreckungsverfahren, außerordentliche Beschwerde, Widerspruchsbescheid als Vollstreckungstitel.
Stichwort:Rechtsmittelausschluß im Vermögensrecht
Leitsatz:Leitsätze:

Der Rechtsmittelausschluß des § 37 Abs. 2 Satz 1 VermG erfaßt - vorbehaltlich der in Satz 2 geregelten Ausnahmen - alle Arten von Entscheidungen des Verwaltungsgerichts im Zusammenhang mit vermögensrechtlichen Streitigkeiten; dies gilt auch für Entscheidungen im Rahmen eines gerichtlichen Vollstreckungsverfahrens.

Ein Widerspruchsbescheid ist kein geeigneter Vollstreckungstitel für ein verwaltungsgerichtliches Vollstreckungsverfahren nach den §§ 167 ff. VwGO.

Beschluß des 8. Senats vom 31. Januar 2000 - BVerwG 8 B 22.00 -

I. VG Weimar vom 03.11.1999 - Az.: VG 2 V 786/99.We -
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 8 B 22.00




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