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Rechtsmittelausschluß im Ordnungsgeldverfahren nach dem KapCoRiLiG

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 15 W 331/02 vom 21.10.2002

Rechtsgebiete:HGB, FGG
Schlagworte:Rechtsmittelausschluß im Ordnungsgeldverfahren nach dem KapCoRiLiG
Stichwort:Rechtsmittelausschluß im Ordnungsgeldverfahren nach dem KapCoRiLiG
Leitsatz:Gegen die Entscheidung des Landgerichts, durch die die sofortige Beschwerde gegen die Verwertung des Einspruchs im Ordnungsgeldverfahren nach den §§ 140 a Abs. 2 FGG, 335 a, 335 b HGB zurückgewiesen wird, ist die sofortige weitere Beschwerde auch dann ausgeschlossen, wenn geltend gemacht wird, das Erstbeschwerdegericht habe zu Unrecht von einer Vorlage gem. Art. 234 EGV abgesehen.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 15 W 331/02




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