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rechtsmissbräuchliche Übertragung

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SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 5 E 153/07 vom 30.08.2007

Rechtsgebiete:BAföG, ZGB-DDR, SGB X
Schlagworte:Ausbildungsförderung, rechtsmissbräuchliche Übertragung, Vermögenszurechnung, grobe Fahrlässigkeit, Sparbuch
Stichwort:rechtsmissbräuchliche Übertragung
Leitsatz:1. Hat der Auszubildende unentgeltlich und insoweit rechtsmissbräuchlich Vermögen übertragen, so wird ihm das übertragene Vermögen weiterhin zugerechnet.

2. Der Auszubildende hat die Obliegenheit, sich Klarheit über sein Vermögen zu verschaffen und hierzu ggf. seine Eltern zu befragen.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 5 E 153/07




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