JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > R > Rechtsmaterie
| Rechtsgebiete: | EG, VwGO, HmbVwVfG |
| Stichwort: | Rechtsmaterie |
| Leitsatz: | 1. Die Rechtskraft eines Urteils, durch das eine Anfechtungsklage mit der Begründung abgewiesen wurde, der angefochtene Verwaltungsakt sei rechtmäßig, steht einer Rücknahme dieses Verwaltungsakts gemäß § 48 Abs. 1 HmbVwVfG entgegen. 2. Dieses Ergebnis widerspricht auch dann nicht dem Gemeinschaftsrecht, wenn der Verwaltungsakt (hier die Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen) gegen Gemeinschaftsrecht verstieß. Denn das Gemeinschaftsrecht überlässt es dem nationalen Recht, die Befugnis zur Rücknahme bestandskräftiger Verwaltungsakte zu regeln. |
| Volltext: HAMBURGISCHES-OVG - Urteil, 4 Bf 185/07 | |
| Rechtsgebiete: | RPflG |
| Stichwort: | Rechtsmaterie |
| Leitsatz: | Anfechtbarkeit der Weigerung des Rechtspflegers, Anträge und Erklärungen aufzunehmen (§ 11 Abs. 2 RPflG). |
| Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 11 W 1/09 | |
| Rechtsgebiete: | GG, FlurbG, BayVwVfG, VwGO |
| Schlagworte: | Einordnung des Besitzrechts eines Pächters als Eigentum i.S.v. Art. 14 Abs. 1 GG, Vorliegen einer Maßnahme der Enteignung nach Art. 14 Abs. 3 GG durch Unternehmensflurbereinigung nach § 87 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) gegenüber den Pächtern von Grundstücken im Flurbereinigungsgebiet, Vorliegen einer enteignungsrechtlichen Vorwirkung durch einen Flurbereinigungsbeschluss gegenüber Pächtern im Falle der Anordnung der Flurbereinigung zur Durchführung eines durch Bebauungsplan festgesetzten Unternehmens, Befugnis von Grundstückspächtern im Flurbereinigungsgebiet zur Erhebung von Widerspruch und Klage gegen eine Anordnung der Flurbereinigung zur Durchführung eines durch Bebauungsplan festgesetzten Unternehmens |
| Stichwort: | Rechtsmaterie |
| Leitsatz: | 1. Das Besitzrecht des Pächters ist Eigentum im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG (wieUrteil vom 1. September 1997 - BVerwG 4 A 36.96 - BVerwGE 105, 178 <180> ). 2. Die Unternehmensflurbereinigung nach § 87 Abs. 1 FlurbG ist eine Maßnahme der Enteignung nach Art. 14 Abs. 3 GG auch gegenüber den Pächtern von Grundstücken im Flurbereinigungsgebiet, die infolge der Beschaffung von Land für das Unternehmen und der Verteilung des Landverlustes auf den Kreis der am Verfahren beteiligten Eigentümer ihr bisheriges Pachtland verlieren (im Anschluss an BVerfG, Urteil vom 24. März 1987 - 1 BvR 1046/85 - BVerfGE 74, 264 <279 ff.> ). 3. Der Flurbereinigungsbeschluss nach § 87 Abs. 1 FlurbG hat für den Fall der Anordnung der Flurbereinigung zur Durchführung eines durch Bebauungsplan festgesetzten Unternehmens eine "enteignungsrechtliche Vorwirkung" sowohl gegenüber den Eigentümern von Grundstücken im Flurbereinigungsgebiet (vgl. BVerfG, Urteil vom 24. März 1987 a.a.O. S. 282) als auch gegenüber allen Pächtern solcher Grundstücke. 4. Neben den Grundstückseigentümern sind auch alle Pächter von Grundstücken im Flurbereinigungsgebiet befugt, Widerspruch und Klage gegen eine Anordnung der Flurbereinigung zur Durchführung eines durch Bebauungsplan festgesetzten Unternehmens zu erheben (Änderung der bisherigen Rechtsprechung). |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 9 C 3.08 | |
| Rechtsgebiete: | BetrAVG, BGB, AGBG, LGG, BAT, ZPO |
| Schlagworte: | Antrag auf Rentenauskunft bei der VBL, Arbeitgeberpflichten |
| Stichwort: | Rechtsmaterie |
| Volltext: BAG - Urteil, 3 AZR 71/07 | |
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