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Rechtsmaterie

Entscheidungen der Gerichte

HAMBURGISCHES-OVG – Urteil, 4 Bf 185/07 vom 14.05.2009

1. Die Rechtskraft eines Urteils, durch das eine Anfechtungsklage mit der Begründung abgewiesen wurde, der angefochtene Verwaltungsakt sei rechtmäßig, steht einer Rücknahme dieses Verwaltungsakts gemäß § 48 Abs. 1 HmbVwVfG entgegen.

2. Dieses Ergebnis widerspricht auch dann nicht dem Gemeinschaftsrecht, wenn der Verwaltungsakt (hier die Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen) gegen Gemeinschaftsrecht verstieß. Denn das Gemeinschaftsrecht überlässt es dem nationalen Recht, die Befugnis zur Rücknahme bestandskräftiger Verwaltungsakte zu regeln.

KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 11 W 1/09 vom 09.02.2009

Anfechtbarkeit der Weigerung des Rechtspflegers, Anträge und Erklärungen aufzunehmen (§ 11 Abs. 2 RPflG).

BVERWG – Urteil, BVerwG 9 C 3.08 vom 29.01.2009

1. Das Besitzrecht des Pächters ist Eigentum im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG (wieUrteil vom 1. September 1997 - BVerwG 4 A 36.96 - BVerwGE 105, 178 <180> ).

2. Die Unternehmensflurbereinigung nach § 87 Abs. 1 FlurbG ist eine Maßnahme der Enteignung nach Art. 14 Abs. 3 GG auch gegenüber den Pächtern von Grundstücken im Flurbereinigungsgebiet, die infolge der Beschaffung von Land für das Unternehmen und der Verteilung des Landverlustes auf den Kreis der am Verfahren beteiligten Eigentümer ihr bisheriges Pachtland verlieren (im Anschluss an BVerfG, Urteil vom 24. März 1987 - 1 BvR 1046/85 - BVerfGE 74, 264 <279 ff.> ).

3. Der Flurbereinigungsbeschluss nach § 87 Abs. 1 FlurbG hat für den Fall der Anordnung der Flurbereinigung zur Durchführung eines durch Bebauungsplan festgesetzten Unternehmens eine "enteignungsrechtliche Vorwirkung" sowohl gegenüber den Eigentümern von Grundstücken im Flurbereinigungsgebiet (vgl. BVerfG, Urteil vom 24. März 1987 a.a.O. S. 282) als auch gegenüber allen Pächtern solcher Grundstücke.

4. Neben den Grundstückseigentümern sind auch alle Pächter von Grundstücken im Flurbereinigungsgebiet befugt, Widerspruch und Klage gegen eine Anordnung der Flurbereinigung zur Durchführung eines durch Bebauungsplan festgesetzten Unternehmens zu erheben (Änderung der bisherigen Rechtsprechung).

OLG-HAMBURG – Beschluss, 5 W 1/09 vom 08.01.2009

1. Zum Umfang markenrechtlichen Schutzes gegen Verletzungen durch sog. "Vertipper"-Domains.

2. Im Bereich des Markenrechts umfasst der auf eine bestimmte Marke gerichtete Verbotstenor nach den Grundsätzen der "Kerntheorie" nicht auch alle diejenigen Zeichen, die in einem erweiterten Ähnlichkeitsbereich nur demselben Strukturprinzip folgen, das Anlass und Grundlage des Verbotes war. Vielmehr können - je nach Lage des Einzelfalls - bereits geringfügige Veränderungen geeignet sein, aus dem Schutzbereich eines konkreten Verbots herauszuführen. Die Verwendung einer abweichenden Verletzungsform stellt sich daher nicht notwendigerweise als ein mit Ordnungsmitteln zu ahndender Verstoß dar.

HESSISCHER-VGH – Urteil, 6 A 694/08 vom 26.11.2008

Gegen das Verbot in § 22 Abs. 1 Satz 1 PflSchG, Pflanzenschutzmittel nicht durch Automaten oder durch andere Formen der Selbstbedienung in den Verkehr zu bringen, bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Insbesondere greift das Selbstbedienungsverbot nicht in unzulässiger Weise in die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufungsausübungsfreiheit der Händler von Pflanzenschutzmitteln ein.

OLG-DUESSELDORF – Beschluss, I-24 U 223/07 vom 15.09.2008

1. Zur den für die Bemessung der Geschäftsgebühr maßgebenden Kriterien.

2. Hat der Rechtsanwalt die näheren Umstände zu Hinweisen auf den Gegenstandswert der zu bearbeitenden Angelegenheit dargelegt, so ist der Mandant für die Behauptung der unterlassenen Belehrung beweispflichtig.

3. Ob der Rechtsanwalt eine oder mehrere Angelegenheiten zu bearbeiten hat, richtet sich nach dem Inhalt der vereinbarten Geschäftsbesorgung.

LAG-KOELN – Beschluss, 7 TaBV 11/08 vom 06.08.2008

Kenntnisse über die im Betriebsverfassungsrecht manifestierten Rahmenbedingungen der Freistellung von Betriebsratsmitgliedern gehören in Betrieben, die § 38 BetrVG unterfallen, zu den Grundkenntnissen der Betriebsratsarbeit und können daher grundsätzlich als erforderlich im Sinne von § 37 Abs. 6 BetrVG angesehen werden.

BAG – Urteil, 4 AZR 288/07 vom 07.05.2008

Die Nachwirkung eines Tarifvertrages für Angestellte erfasst das Arbeitsverhältnis eines Angestellten, das während der Laufzeit des Tarifvertrages als Ausbildungsverhältnis bestanden hat und ohne zeitliche Unterbrechnung im Nachwirkungszeitraum als Arbeitsverhältnis fortgeführt worden ist (so schon BAG 19. Januar 1962 - 1 AZR 147/61 -BAGE 12, 194; 28. Januar 1987 - 5 AZR 323/86 - AP TVG § 4 Nachwirkung Nr. 16 = EzA TVG § 4 Nachwirkung Nr. 8).

OLG-DUESSELDORF – Urteil, I-24 U 126/07 vom 26.02.2008

1. Überweist der Rechtsschutzversicherer weisungswidrig auf ein Konto des Rechtsanwalts bei einer anderen als der ihm benannten Bank, so ist nicht die empfangende Bank, sondern der Rechtsanwalt zum Ausgleich verpflichtet.

2. Das Abtretungsverbot in einem Rechtsschutzversicherungsvertrag unter Kaufleuten ist unwirksam.

3. Ein Gebührengutachten ist im Deckungsprozess zwischen Rechtsschutzversicherer und Mandanten (Versicherungsnehmer), in dem die Höhe der Rahmengebühren des Rechtsanwalt nur Vorfrage ist, nicht einzuholen.

OLG-DUESSELDORF – Beschluss, I-24 U 104/07 vom 11.02.2008

1. Hat ein Rechtsschutzversicherer die Kostenschuld des versicherten Mandanten übersteigende Vorschüsse an Gericht oder Anwalt geleistet, gehen die Ansprüche des Mandanten gegen den Rechtsanwalt auf Auszahlung überzahlter Beträge auf den Rechtsschutzversicherer über.

2. Wie dem Mandanten selbst hat der Rechtsanwalt dem Rechtsschutzversicherer die bestimmungsgemäße Verwendung eingenommener Fremdgelder darzulegen, wenn er den Mandanten nicht entsprechend informiert.

3. Zur Bestimmung der "Mittelgebühr" und zur Darlegung und Beweislast des Rechtsanwalts hinsichtlich seiner Ermessenserwägungen.

4. Zur Aufrechnung mit einer verjährten Gebührenforderung ist die Abrechnung innerhalb der Verjährungsfrist erforderlich.

OLG-HAMBURG – Urteil, 5 U 90/07 vom 25.01.2008

1. Richtet sich ein Unterlassungsantrag im Grenzbereich wettbewerbs- und markenrechtlicher Ansprüche ausschließlich gegen ein wettbewerbswidriges Verhalten, das eine Gefahr der Fehlzuordnung mit sich bringt, so kann sich der Antrag nicht darauf beschränken, nur das Verbot der Verwendung der (verwechselbaren) Bezeichnung zu erfassen, sondern hat darüber hinaus zusätzliche Umstände zu bezeichnen, aus denen sich gerade die Wettbewerbswidrigkeit des Verhaltens ergibt.

2. Übernimmt ein Unternehmer zur Bezeichnung einer Software zur Lohn- und Gehaltsabrechnung ("Praxis Aktuell Lohn & Gehalt"), die u.a. der Übermittlung von Daten zwischen Arbeitgebern und gesetzlichen Krankenkassen dient, den Zeitschriftentitel eines Publikationsorgans der AOK ("Praxis Aktuell"), mit der diese ihre Aufklärungspflicht als Sozialversicherungsträger gem. § 13 SGB I erfüllt, so haben die angesprochenen Verkehrskreise Anlass zu der Annahme, diese Software sei von der AOK autorisiert bzw. besitze eine (besondere) aufgabenbezogene Qualifizierung. Hierdurch macht sich der Verwender das besondere Vertrauen zunutze, das der AOK als (quasi)öffentlicher Institution entgegen gebracht wird.

3. Ein derartiges Verhalten ist irreführend und damit wettbewerbswidrig, wenn in Bezug auf die Software tatsächlich keine geschäftlichen Beziehungen bestehen, die AOK an dem Softwareprodukt weder beteiligt ist noch dieses fördert. Die Tatsache, dass der Unternehmer bei der fachlichen Konzeption und Erstellung des Printmediums "Praxis Aktuell" für die AOK maßgeblich beteiligt ist, vermag an der Wettbewerbswidrigkeit der Produktbezeichnung für die Software nichts zu ändern.

LAG-KOELN – Beschluss, 14 TaBV 44/07 vom 21.01.2008

1. Die Strafrechtsvorschriften der §§ 119, 120 BetrVG gehören als Teil des BetrVG zum Grundlagenwissen für Betriebsräte.

2. Eine darauf bezogene Betriebsratsschulung kann als erforderlich für die Arbeit des Betriebsrates im Sinne des § 37 Absatz 6 BetrVG angesehen werden.

3. Eine solche Schulung ist nicht erst dann als erforderlich anzusehen, wenn der Arbeitgeber in strafrechtlich relevanter Weise versucht hat, Betriebsräte unter Verstoß gegen § 119 BetrVG zu beeinflussen; vielmehr gehört es zum Grundlagenwissen, solche Beeinflussungsversuche im vorhinein erkennen und abwehren zu können.

OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ws 97/07 vom 17.04.2007

Auch im Strafverfahren entscheidet das Beschwerdegericht durch eines seiner Mitglieder als Einzelrichter entscheidet, wenn die angefochtene Entscheidung von einem Einzelrichter oder von einem Rechtspfleger erlassen wurde.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 2 LB 14/07 vom 13.04.2007

Der Widerruf einer Unterrichtungsgenehmigung für Lehrkräfte an Privatschulen stellt einen Eingriff in die Freiheit der Berufswahl im Sinne von Art. 12 Abs. 1 GG dar. Es ist nur dann rechtlich möglich, wenn im Rahmen einer Ermessensentscheidung das öffentliche Interesse an einem Widerruf mit den privaten Belangen des Genehmigungsinhabers umfassend abgewogen wird.

OLG-DUESSELDORF – Beschluss, VI-3 Kart 2/07 (V) vom 28.03.2007

Entscheidet die Bundesnetzagentur für eine Landesregulierungsbehörde, weil diese sie im Wege der Organleihe mit der selbständigen Wahrnehmung der Landesregulierungsaufgaben beauftragt hat, spricht diese Wahrnehmungszuständigkeit unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der Zuständigkeitskonzentrationen im Bereich des EnWG dafür, die Bundesnetzagentur als die entscheidende Regulierungsbehörde i.S.d. § 75 Abs. 4 EnWG anzusehen, so dass deren Sitz für die Bestimmung des örtlich zuständigen Beschwerdegerichts maßgeblich ist.

KAMMERGERICHT-BERLIN – Urteil, 4 U 192/05 vom 30.01.2007

Die Angabe eines prospektierten Mietpoolergebnisses in einem persönlichen Berechnungsbeispiel, das der Vermittler im Rahmen der Beratung zum Ankauf einer vermieteten Eigentumswohnung erstellt, kann zu einer Haftung der finanzierenden Bausparkasse und der mit ihr zusammenwirkenden Bank aus eigenem Verschulden bei Vertragsschluss aufgrund eines Wissensvorsprungs führen, wenn die Angabe objektiv grob falsch ist und im Rahmen des institutionalisierten Zusammenwirkens die Bausparkasse bzw. Bank sich die arglistige Täuschung des Vermittlers zurechnen lassen muss. Nachfolgend BGH, Aktenzeichen: XI ZR 135/07.

OLG-KOBLENZ – Urteil, 2 U 664/06 vom 18.01.2007

1. Trifft der Beauftragte weisungswidrig eine Honorarvereinbarung und schließt weisungswidrig einen Verfahrens- bzw. Prozessfinanzierungsvertrag ab und führt der weisungswidrige Auftrag gleichwohl zu einem nicht erwarteten Erfolg, so kann der Beauftragte von dem Erlangten nur das in Abzug bringen, was er zum Zwecke der Ausführung des Auftrages aufgewendet hat bzw. sachgerechter Weise aufwenden durfte. Der Beauftragte hat nicht nur den um die Prozessfinanzierung und die Anwaltskosten geminderten Betrag nach § 667 BGB erlangt.

2. Zur Wirksamkeit eines Verfahrens- und Prozessfinanzierungsvertrages bei der Durchsetzung von Ansprüchen hinsichtlich der Freigabe von im zweiten Weltkrieg in Großbritannien beschlagnahmten Vermögens.

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 24 B 06.2158 vom 11.12.2006

1. Zu den im Rahmen des § 25 Abs. 5 AufenthG bestehenden wechselseitigen Pflichten des betroffenen Ausländers und der zuständigen Ausländerbehörde.

2. Einem ausreisepflichtigen Ausländer ist nicht ohne weiteres zumutbar, seinen Heimatstaat auf die Ausstellung von Heimreisedokumenten zu verklagen.

BSG – Beschluss, B 6 KA 34/06 B vom 29.11.2006

Ist sechs Monate nach dem planmäßigen Ausscheiden eines Vorsitzenden Richters aus dem richterlichen Dienst dessen Stelle noch nicht besetzt, liegt regelmäßig keine "vorübergehende Verhinderung" iS des § 21f Abs 2 GVG mehr vor.

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 24 B 06.1700 vom 15.11.2006

Im Rahmen des § 25 Abs. 5 AufenthG sind die wechselseitigen Pflichten des betroffenen Ausländers und der zuständigen Ausländerbehörde zu beachten und zu werten. Den Ausländer treffen eine Mitwirkungs- sowie eine Initiativpflicht hinsichtlich ihm bekannter und zumutbarer Aufklärungsmöglichkeiten. Der Behörde obliegt die Erfüllung einer Hinweis- sowie einer Anstoßpflicht. Sie muss den Ausländer auf diejenigen Möglichkeiten zur Beseitigung von Ausreisehindernissen hinweisen, die ihm bei objektiver Sichtweise nicht bekannt sein können.

BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 2 N 04.2476 vom 27.07.2006

Reisekosten eines Rechtsanwalts mit Kanzlei weder in der Nähe des Wohn- bzw. Geschäftsorts der ihn beauftragenden Partei noch in der Nähe des angerufenen Gerichts sind i.d. Regel nicht erstattungsfähig (§ 162 Abs. 1, 2 VwGO).

OLG-CELLE – Beschluss, 1 ARs 58/06 P vom 20.07.2006

Berücksichtigungsfähigkeit von Sprachkenntnissen des Verteidigers bei der Bewilligung einer Pauschvergütung in Auslieferungsverfahren.

BVERFG – Urteil, 2 BvR 1673/04 vom 31.05.2006

Zum Erfordernis einer gesetzlichen Grundlage für den Jugendstrafvollzug.

BVERFG – Urteil, 2 BvR 2402/04 vom 31.05.2006

Zum Erfordernis einer gesetzlichen Grundlage für den Jugendstrafvollzug.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 (s) Sbd. IX - 31/06 vom 28.04.2006

Allein das Stellen eines Antrags auf Akteneinsicht und die Übergabe von Akten stellen kein Verhandeln im Sinne der Nr. 4102 Ziffer. 3 VV RVG dar.

OLG-HAMBURG – Urteil, 5 U 103/04 vom 24.04.2006

1. Dem Urheberrechtsinhaber steht ein Anspruch auf Herausgabe des Verletzergewinns nur einmal zu, selbst wenn er parallel sowohl den Hersteller der rechtsverletzenden Produkte als auch dessen Abnehmer als Wiederverkäufer auf Schadensersatz in Anspruch nimmt. Eine vollständige Abschöpfung aller aus der Rechtsverletzung erwachsenen Vorteile auf allen Stufen der Verletzerkette findet jedenfalls dann nicht statt, wenn die Verletzungshandlungen auf sämtlichen Vertriebsstufen nach Art und Umfang inhaltsgleich sind.

2. Hat ein gewerblicher Abnehmer zumindest gewisse Anhaltspunkte für die Möglichkeit, dass die bezogenen Gegenstände urheberrechtsverletzend sein können, so obliegen ihm umfassende Prüfungspflichten, wenn er den Vorwurf einer auch nur leicht fahrlässigen Urheberrechtsverletzung ausschließen will. In diesem Rahmen sind auch Wiederverkäufer mit einem großen Produktsortiment verpflichtet, notfalls von sich aus zu einzelnen Verkaufsgegenständen auch ohne konkreten Anlass Nachforschunden anzustellen.

3. Eine zweitinstanzliche Klageerweiterung ist auch in den Fällen des § 264 Abs. 2 Nr. 2 ZPO nur innerhalb einer bestehenden Beschwer möglich. Das setzt voraus, dass zumindest ein Teilstück des ursprünglichen Begehrens mit dem Rechtsmittel weiterverfolgt wird. Demgegenüber kann ein abweichender, in erster Instanz nicht streitgegenständlicher Sachverhalt nicht durch den obsiegenden Kläger im Wege der Anschlussberufung als Klageerweiterung in zulässiger Weise in den Prozess eingeführt werden, selbst wenn der Berufungsführer dessen Relevanz in erster Instanz unrichtig beurteilt bzw. verkannt hat.

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 24 B 05.2889 vom 23.03.2006

Im Rahmen des § 25 Abs. 5 AufenthG sind die wechselseitigen Pflichten des betroffenen Ausländers und der zuständigen Ausländerbehörde zu beachten und zu werten. Den Ausländer treffen eine Mitwirkungs- sowie eine Initiativpflicht hinsichtlich ihm bekannter und zumutbarer Aufklärungsmöglichkeiten. Der Behörde obliegt die Erfüllung einer Hinweis- sowie einer Anstoßpflicht. Sie muss den Ausländer auf diejenigen Möglichkeiten zur Beseitigung von Ausreisehindernissen hinweisen, die ihm bei objektiver Sichtweise nicht bekannt sein können.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 10 LB 7/06 vom 15.03.2006

1. § 14 a Abs. 2 AsylVfG ist auch auf ein lediges, unter 16 Jahre altes ausländisches Kind eines Ausländers, das nach der Asylantragstellung des Ausländers und vor dem 1. Januar 2005 in das Bundesgebiet eingereist ist oder vor dem genannten Stichtag im Bundesgebiet geboren wurde, anwendbar.

2. Die Regelung des § 14 a Abs. 2 AsylVfG ist mit dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 GG ebenso vereinbar wie mit der Grundrechtsgewährleistung des Art. 16 a GG.

OLG-NAUMBURG – Beschluss, 10 W 34/05 vom 15.12.2005

Nur weil Spezialkenntnisse eines Rechtsanwalts für die Vertretung einer Partei nützlich sind, heißt dies noch nicht, dass dessen ansonsten nicht notwendige Gebühren und Auslagen auf Kosten des Prozessgegners erstattet werden müssen.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, WpÜG-OWi 1/04 vom 30.11.2005

1. Zeichnet eine AG in Ausübung eines genehmigten Kapitals neue Aktien einer anderen börsennotierten Gesellschaft und tritt die diesbezüglichen Rechte bereits vor Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister an Dritte ab, so erwirbt sie wegen der aus § 191 AktG folgenden Nichtigkeit der Übertragung bei Überschreiten der 30 %-Schwelle des § 29 WpÜG selbst die Kontrolle über die Zielgesellschaft und hat dies gemäss § 35 Abs. 1 WpÜG unverzüglich zu veröffentlichen und nachfolgend ein Pflichtangebot abzugeben.

2. Im Falle einer vom Vorstand begangenen vorsätzlich falschen Veröffentlichung kann gegen die Gesellschaft eine Geldbuße festgesetzt werden.

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