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Rechtskraft im Beschlussverfahren

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LAG-KOELN – Beschluss, 11 TaBV 61/02 vom 16.05.2003

Rechtsgebiete:BetrVG, ZPO
Schlagworte:Rechtskraft im Beschlussverfahren, Änderung der gesetzlichen Grundlagen, Sachaufwand des Betriebsrats, Informations- und Kommunikationstechnik
Stichwort:Rechtskraft im Beschlussverfahren
Leitsatz:1. Die materielle Rechtskraft einer Entscheidung im Beschlussverfahren macht erneut gestellte Anträge über die gleiche Streitfrage in einem Verfahren mit den gleichen Beteiligten unzulässig.

2. Eine grundlegende Änderung der gesetzlichen Grundlagen mag eine Durchbrechung der Rechtskraft zulassen, unerhebliche Änderungen reichen zu diesem Zweck aber nicht.

3. Die Hineinnahme der "Informations- und Kommunikationstechnik" in die Aufzählung des § 40 Abs. 2 BetrVG ist eine "unerhebliche Änderung" i. S. v. Ziffer 2. Sie hat insbesondere nicht zur Folge, dass die für die gesamte dortige Aufzählung geltende Einschränkung "in erforderlichem Umfang" im Falle der "Informations- und Kommunikationstechnik" nicht mehr zu prüfen wäre.
Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 11 TaBV 61/02




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