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Rechtskraft einer Kostenentscheidung

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SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 3 B 7/08 vom 26.08.2008

Rechtsgebiete:VwGO, UmwG
Schlagworte:übereinstimmende Erledigungserklärung, Kostenverteilung, erfolgloses Rechtsmittelverfahren, ausgeschiedener Streigenosse, Rechtskraft einer Kostenentscheidung, Beteiligungsfähigkeit, Umwandlung, Formwechsel
Stichwort:Rechtskraft einer Kostenentscheidung
Leitsatz:Zur Kostentragung desjenigen, der im Verwaltungsprozess für einen nicht existierenden Rechtsträgers auftritt, sowie zur Verteilung der Kosten bei einem obsiegenden und einem unterliegenden Streitgenossen im ersten Rechtszug und Rechtsmitteleinlegung nur durch den unterliegenden, aber nicht beteiligungsfähigen Streitgenossen.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 3 B 7/08




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