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Rechtskraft des Verweisungsbeschlusses

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Beschluss, 5 AS 17/98 vom 22.07.1998

Rechtsgebiete:ZPO, GVG
Schlagworte:Rechtskraft des Verweisungsbeschlusses
Stichwort:Rechtskraft des Verweisungsbeschlusses
Leitsatz:Leitsätze:

1. Auch nach der Neufassung des § 36 ZPO durch das Schiedsverfahren - Neuregelungsgesetz vom 22. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3224) sind die obersten Gerichtshöfe des Bundes zur Bestimmung des zuständigen Gerichts berufen, soweit es sich um einen negativen Kompetenzkonflikt zwischen Gerichten verschiedener Gerichtsbarkeiten handelt (§ 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO analog).

2. Rechnet der Beklagte als Arbeitnehmer gegen eine von ihm nicht bestrittene Mietzinsforderung mit Lohnansprüchen auf, so ist eine Verweisung des gesamten Rechtsstreits an das Arbeitsgericht unzulässig (gegen LAG Baden-Württemberg Beschluß vom 25. Juli 1997 - 11 TA 5/97 - LAGE ArbGG 1979 § 2 Nr. 26).

Aktenzeichen: 5 AS 17/98
Bundesarbeitsgericht 5. Senat Beschluß vom 22. Juli 1998
- 5 AS 17/98 -

Arbeitsgericht
München
Beschluß vom 16. März 1998
- 3 Ca 3678/98 -
Volltext: BAG - Beschluss, 5 AS 17/98




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