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BVERWG – Urteil, BVerwG 1 C 15.02 vom 08.05.2003

Rechtsgebiete:AsylVfG, AuslG, VwGO, VwVfG, ZPO
Schlagworte:Asylrechtlicher Abschiebungsschutz, Anerkennung als politischer Flüchtling, rechtskräftiges Verpflichtungsurteil, Widerruf wegen nachträglicher Änderung der tatsächlichen Verhältnisse im Heimatstaat (hier: Jugoslawien/Kosovo), maßgeblicher Zeitpunkt, Jahresfrist für Widerruf, Vollstreckungsabwehrklage, Vollstreckungsgegenklage
Stichwort:rechtskräftiges Verpflichtungsurteil
Leitsatz:1. Maßgeblich für die Prüfung der Voraussetzungen des Widerrufs von Asylanerkennungen, die in Erfüllung eines rechtskräftigen Verpflichtungsurteils ergangen sind, ist nicht der Zeitpunkt des Ergehens des Anerkennungsbescheids, sondern des rechtskräftig gewordenen Verpflichtungsurteils.

2. Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge ist bei einer nachträglichen Änderung der Sachlage (hier: durch das Ende des Kosovo-Konflikts im Juni 1999) an einem Widerruf der Asylanerkennung nicht gehindert, wenn es das zur Asylanerkennung verpflichtende Urteil nicht mit einer Vollstreckungsabwehrklage angegriffen, sondern zunächst die Anerkennung ausgesprochen hat.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 C 15.02




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