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Rechtskräftige Abweisung eines Klageanspruchs

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LAG-HAMM – Urteil, 7 Sa 1831/04 vom 21.01.2005

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Klagehäufung, Streitgegenstand, Identität des Streitgegenstandes, Rechtskräftige Abweisung eines Klageanspruchs
Stichwort:Rechtskräftige Abweisung eines Klageanspruchs
Leitsatz:Liegen einer Klagehäufung wie z. B. einer Zahlungsklage und der getrennt hievon erhobenen Stufenklage ein identischer Streitgegenstand zugrunde, so entfällt im Berufungsrechtszug das Rechtsschutzinteresse für das Auskunftsbegehren (1. Stufe des § 254 ZPO) -nachträglich-, sobald die Zahlungsklage rechtskräftig abgewiesen wird.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 7 Sa 1831/04




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