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Rechtshängigkeit des Sachantrags nach Übergang zum Erledigungsfeststellungsantrag

Entscheidungen der Gerichte




BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 22 ZB 05.61 vom 03.02.2005

Rechtsgebiete:VwGO, GVG, BImSchG, 1. BImSchV
Schlagworte:Untätigkeitsklage, Erledigungsrechtsstreit, Erledigendes Ereignis, Rechtshängigkeit des Sachantrags nach Übergang zum Erledigungsfeststellungsantrag, Ausnahme bei "unbilliger Härte", Wirtschaftliche Zumutbarkeit einer Modernisierungsmaßnahme, Schädliche Umwelteinwirkungen
Stichwort:Rechtshängigkeit des Sachantrags nach Übergang zum Erledigungsfeststellungsantrag
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 22 ZB 05.61




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