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Rechtshängigkeit der Teilansprüche

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OLG-KARLSRUHE – Beschluss, 2 WF 34/02 vom 18.03.2002

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Stufenklage - Rechtshängigkeit der Teilansprüche - Kostenentscheidung
Stichwort:Rechtshängigkeit der Teilansprüche
Leitsatz:Der Umstand, dass nach Erlass des Teilurteils über den Beleganspruch weder die Klägerin noch der Beklagte die Leistungsstufe angerufen haben, rechtfertigt für sich genommen keine Kostenentscheidung gem. § 93 d ZPO
Volltext: OLG-KARLSRUHE - Beschluss, 2 WF 34/02




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