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Rechtsgültigkeit der Hess. ZweckentfremdungsVO

Entscheidungen der Gerichte




HESSISCHER-VGH – Urteil, 4 UE 155/95 vom 06.09.2001

Rechtsgebiete:MRVerbG, Hess. ZweckentfremdungsVO
Schlagworte:Zweckentfremdung von Wohnraum, Umwidmung zu gewerblichen Zwecken, Rechtsgültigkeit der Hess. ZweckentfremdungsVO, Gegenstandslosigkeit, Existenzgefährdung
Stichwort:Rechtsgültigkeit der Hess. ZweckentfremdungsVO
Leitsatz:1. Die Hessische Verordnung über das Verbot der Zweckenfremdung von Wohnraum gilt in Bezug auf die Stadt Frankfurt am Main weiter fort und ist nicht gegenstandslos geworden.

2. Ein schutzwürdiges berechtigtes Interesse an einer Umwidmung von Wohnraum zur gewerblichen Nutzung ist anzuerkennen, wenn ohne die begehrte zweckentfremdungsrechtliche Ausnahme die bisher innegehabte Existenzgrundlage des Antragstellers infolge des Verbotes gefährdet wäre oder verloren ginge.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 4 UE 155/95




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