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Rechtsgrundverweisung

Entscheidungen der Gerichte




BRANDENBURGISCHES-OLG – Urteil, 2 U 53/06 vom 30.06.2009

Rechtsgebiete:FernStrG, ZPO, EntG, BGB
Stichwort:Rechtsgrundverweisung
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: BRANDENBURGISCHES-OLG - Urteil, 2 U 53/06



BGH – Urteil, VIII ZR 302/07 vom 27.05.2009

Rechtsgebiete:BGB
Stichwort:Rechtsgrundverweisung
Leitsatz:a) Ein Mieter, der auf Grund einer unerkannt unwirksamen Endrenovierungsklausel Schönheitsreparaturen in der Mietwohnung vornimmt, führt damit kein Geschäft des Vermieters, sondern wird nur im eigenen Rechts- und Interessenkreis tätig, weil er eine Leistung erbringen will, die rechtlich und wirtschaftlich Teil des von ihm für die Gebrauchsüberlassung an der Wohnung geschuldeten Entgelts ist.

b) Der nach § 818 Abs. 2 BGB geschuldete Wertersatz, den der Vermieter an einen Mieter zu leisten hat, der die Mietwohnung vor seinem Auszug auf Grund einer unwirksamen Endrenovierungsklausel in Eigenleistung renoviert hat, bemisst sich üblicherweise nur nach dem, was der Mieter billigerweise neben einem Einsatz an freier Zeit als Kosten für das notwendige Material sowie als Vergütung für die Arbeitsleistung seiner Helfer aus dem Verwandten- und Bekanntenkreis aufgewendet hat oder hätte aufwenden müssen.
Volltext: BGH - Urteil, VIII ZR 302/07

HAMBURGISCHES-OVG – Beschluss, 1 Bf 314/08.Z vom 31.03.2009

Rechtsgebiete:BeamtVG, BGB
Stichwort:Rechtsgrundverweisung
Leitsatz:Die verschärfte Haftung des Versorgungsempfängers für die Rückzahlung nach Ablauf einer Übergangsfrist für die Anrechnung von Erwerbseinkommen nach § 53 BeamtVG entfällt nicht deshalb, weil die Behörde versehentlich das anzurechnende Erwerbseinkommen erst einige Monate nach Ablauf der Übergangsfrist abgefragt hat. Insoweit werden die Versorgungsbezüge unter dem Vorbehalt einer späteren Änderung der Anrechnungsregelung und eines späteren Bekanntwerdens anzurechnenden Erwerbseinkommens gezahlt.
Volltext: HAMBURGISCHES-OVG - Beschluss, 1 Bf 314/08.Z

BFH – Urteil, IX R 26/08 vom 25.02.2009

Rechtsgebiete:EStG
Schlagworte:Unentgeltlicher Erwerb von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft gemäß § 17 Abs. 1 Satz 5 EStG - Nach Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln dem unentgeltlichen Erwerber der Altaktien zugeteilte neue Aktien
Stichwort:Rechtsgrundverweisung
Leitsatz:Der unentgeltliche Erwerb von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft i.S. von § 17 Abs. 1 Satz 5 EStG 1999 umfasst auch die nach einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln dem unentgeltlichen Erwerber der Altaktien zugeteilten neuen Aktien.
Volltext: BFH - Urteil, IX R 26/08


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