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Rechtsgrundlagen für den Betrieb von Bahnen

Entscheidungen der Gerichte

BAG – Urteil, 3 AZR 249/06 vom 11.12.2007

1. Das AGG gilt trotz der in § 2 Abs. 2 Satz 2 enthaltenen Verweisung auf das Betriebsrentengesetz auch für die betriebliche Altersversorgung, soweit das Betriebsrentenrecht nicht vorrangige Sonderregelungen enthält.

2. Bei einer dem AGG widersprechenden Diskriminierung ergibt sich aus der Wertung in § 2 Abs. 1 Nr. 2 und § 8 Abs. 2 AGG iVm. der zugrunde liegenden diskriminierenden Regelung, dass eine Grundlage für Ansprüche auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit gegeben ist.

3. Es bleibt offen, ob bei der zeitlichen Anwendung des AGG auf den Leistungszeitraum für Betriebsrenten oder den Zeitraum des Erwerbs von Anwartschaften im Arbeitsverhältnis abzustellen ist.

BAG – Urteil, 4 AZR 1005/06 vom 17.10.2007

1. Ein durch eine Konzernmuttergesellschaft abgeschlossener Tarifvertrag gilt für eine Konzerntochtergesellschaft nur dann, wenn sie erkennbar und dem Schriftlichkeitsgebot ausreichend Rechnung tragend den Tarifvertrag als Partei mit abgeschlossen hat. Dabei kann sie grundsätzlich auch durch die Konzernmuttergesellschaft vertreten werden.

2. Sieht ein tarifliches Tätigkeitsmerkmal eine Bewährung in einer bestimmten Fallgruppe einer niedrigeren Vergütungsgruppe vor, so kann für die Berechnung der Bewährungszeit nur ein Zeitraum herangezogen werden, während dessen der Tarifvertrag galt.

3. Ob und ggf. welche früheren Beschäftigungszeiten für einen anderen Arbeitgeber bei der Berechnung tariflicher Leistungen, die von Beschäftigungszeiten abhängen, herangezogen werden, können die Tarifvertragsparteien sehr weitgehend selbst bestimmen.

BAG – Urteil, 9 AZR 110/07 vom 16.10.2007

Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber die zu den Personalakten genommenen Unterlagen paginiert.

BAG – Urteil, 2 AZR 58/06 vom 19.06.2007

In Ländern, in denen die Landespersonalvertretungsgesetze keinen gesetzlichen Katalog der Zustimmungsverweigerungsgründe in Personalangelegenheiten - entsprechend § 77 Abs. 2 BPersVG - enthalten, ist die Zustimmungsverweigerung dann unbeachtlich, wenn die von der Personalvertretung für die Zustimmungsverweigerung angegebenen Gründe offensichtlich außerhalb der Mitbestimmung liegen (Anschluss an BVerwG 30. April 2001 - 6 P 9.00 - PersV 2001, 411; 28. Oktober 2002 - 6 P 13.01 - PersV 2003, 225; 7. Dezember 1994 - 6 P 35.92 - AP BAT § 2 SR 2y Nr. 13; 30. November 1994 - 6 P 11.93 - BVerwGE 97, 154)

BAG – Beschluss, 1 ABR 14/06 vom 13.02.2007

1. Der Leiter der Kostümabteilung eines Theaters ist in der Regel kein Tendenzträger.

2. § 118 Abs. 1 BetrVG steht dem Recht des Betriebsrats auf Einblick in die Liste von Künstlergagen nicht entgegen.

BAG – Urteil, 1 AZR 40/06 vom 14.11.2006

Die Betriebsparteien können in einem Sozialplan regeln, dass Abfindungen, die der Arbeitgeber auf Grund eines Tarifvertrags wegen einer Betriebsänderung zahlt, zur Erfüllung von Sozialplanansprüchen führen.

BFH – Urteil, III R 64/04 vom 20.06.2006

Kindergeldnachzahlungen sind nicht zu verzinsen.

BAG – Urteil, 4 AZR 75/05 vom 15.03.2006

Die vertragliche Bezugnahme auf einen bestimmten für das Arbeitsverhältnis einschlägigen Tarifvertrag und die diesen "ergänzenden Tarifverträge" erfasst bezüglich letzterer regelmäßig ebenfalls nur einschlägige Tarifverträge, also solche, unter deren Geltungsbereich das Arbeitsverhältnis fällt.

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 8 B 03.3360 vom 15.03.2006

1. Pauschalen (stadtgebietsweiten) Untersagungsverfügungen nach Art. 7 Abs. 2 Nr. 1 LStVG i.V.m. Art. 66 Nr. 2 BayStrWG oder § 23 Abs. 1 Nr. 1 FStrG gegen das möglicherweise drohende Aufstellen von Altkleidersammelcontainern ohne Sondernutzungserlaubnis steht in aller Regel das Fehlen einer konkreten Gefahr entgegen.

2. Eingriffsermächtigungen nach Art 18a Abs. 1 Satz 1 BayStrWG und § 8 Abs. 7a FStrG decken nur ein Einschreiten gegen bereits eingetretene Störungen durch unerlaubte Sondernutzungen des öffentlichen Straßenraums.

3. Zum Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei einem Vorgehen nach Art. 7 Abs. 2 LStVG.

BAG – Urteil, 1 AZR 460/04 vom 28.02.2006

1. Die Mitgliederwerbung ist Teil der durch Art. 9 Abs. 3 Satz 1 GG geschützten Betätigungsfreiheit der Gewerkschaften.

2. Gewerkschaften haben grundsätzlich ein Zutrittsrecht zu Betrieben, um dort auch durch betriebsfremde Beauftragte um Mitglieder zu werben.

3. Das Zutrittsrecht ist nicht unbeschränkt. Ihm können die verfassungsrechtlich geschützten Belange des Arbeitgebers, insbesondere dessen Interesse an einem störungsfreien Arbeitsablauf und der Wahrung des Betriebsfriedens entgegenstehen. Maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls.

BFH – Urteil, IX R 49/04 vom 29.11.2005

Die Besteuerung von Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG in der Fassung ab 1999 ist verfassungsgemäß.

BFH – Beschluss, GrS 2/02 vom 11.04.2005

Die verbindliche Entscheidung über die Einkünfte eines betrieblich an einer vermögensverwaltenden Gesellschaft beteiligten Gesellschafters ist sowohl ihrer Art als auch ihrer Höhe nach durch das für die persönliche Besteuerung dieses Gesellschafters zuständige (Wohnsitz-)Finanzamt zu treffen.

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 5 B 04.392 vom 17.02.2005

1. Der Besitz eines Reiseausweises nach Art. 28 der Genfer Flüchtlingskonvention rechtfertigt eine Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit nach der Ausnahmeregelung des § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 StAG nur, wenn der Besitz rechtmäßig ist.

2. Die nach bayerischem Landesrecht gespaltene Kompetenzzuweisung für Anspruchseinbürgerungen (Kreisverwaltungsbehörden) und Ermessenseinbürgerungen (Regierungen) lässt den Gegenstand des Verwaltungsverfahrens unberührt, begrenzt aber den Streitgegenstand eines Verwaltungsprozesses im Falle eines in einer kreisfreien Gemeinde ansässigen Einbürgerungsbewerbers auf die Anspruchsgrundlagen, die von den Behörden des beklagten Rechtsträgers zu prüfen sind.

BAYOBLG – Beschluss, 3Z BR 226/04 vom 20.12.2004

Kommt ein Verpflichteter einer gerichtlichen Anordnung (hier: zur Rechnungslegung als Betreuer) erst im Verfahren der weiteren Beschwerde gegen das wegen Nichtbefolgung festgesetzte Zwangsgeld nach, ist dies als neue Tatsache zu werten, die das Rechtsbeschwerdegericht in der Regel nicht zur Aufhebung der Zwangsgeldfestsetzung veranlassen kann. Es ist Sache des anordnenden Gerichts, seine Verfügung aufzuheben, wenn es die Anordnung als nunmehr hinreichend erfüllt ansieht.

BAG – Urteil, 4 AZR 507/03 vom 07.07.2004

Alle von einem Angestellten in der sogenannten "Servicegruppe Innenstadt", die den Innenstadtbereich einer Großstadt zu kontrollieren und Verstöße gegen die unterschiedlichsten Gebote und Verbote zu ahnden hat, wahrzunehmenden Aufgaben sind ein einziger großer Arbeitsvorgang.

BFH – Urteil, III R 25/02 vom 18.03.2004

Veräußert der Alleingesellschafter-Geschäftsführer ein von ihm erworbenes unaufgeteiltes Mehrfamilienhaus an "seine GmbH", die er zur Aufteilung bevollmächtigt und die die entstandenen vier Eigentumswohnungen noch im selben Jahr an verschiedene Erwerber veräußert, so können die Aktivitäten der GmbH nur dem Anteilseigner zugerechnet werden, wenn die Voraussetzungen eines Gestaltungsmissbrauchs vorliegen.

Für einen Gestaltungsmissbrauch kann insbesondere neben weiteren Umständen sprechen, dass die Mittel für den an den Anteilseigner zu entrichtenden Kaufpreis zu einem erheblichen Teil erst aus den Weiterverkaufserlösen zu erbringen sind.

BFH – Urteil, III R 52/01 vom 22.01.2004

1. Eine Eigenheimzulage für die Anschaffung eines Einfamilienhauses kann nicht allein deshalb abgelehnt werden, weil der Anspruchsberechtigte nicht durch Vorlage einer Baugenehmigung nachweisen kann, dass der Rechtsvorgänger das Gebäude in Übereinstimmung mit dem damals geltenden Baurecht errichtet hat. Entscheidend ist, ob das Gebäude in seinem Bestand geschützt ist und vom Anspruchsberechtigten auf Dauer uneingeschränkt zum Wohnen genutzt werden darf (Abgrenzung zu dem BFH-Urteil vom 31. Mai 1995 X R 245/93, BFHE 178, 144, BStBl II 1995, 875).

2. Die Eigenheimzulage für die Anschaffung eines Einfamilienhauses ist zu gewähren, wenn der Rechtsvorgänger das Gebäude in Übereinstimmung mit dem formellen oder materiellen Baurecht errichtet und zum dauernden Wohnen genutzt hat oder wenn das Gebäude in dem Jahr, ab dem der Anspruchsberechtigte die Eigenheimzulage begehrt und die übrigen Anspruchsvoraussetzungen vorliegen (in der Regel das Jahr der erstmaligen Nutzung der Wohnung zu eigenen Wohnzwecken), mit dem geltenden formellen oder materiellen Baurecht übereinstimmt.

3. Die Feststellungslast für diese Voraussetzungen trägt grundsätzlich der Anspruchsberechtigte. Ist das Einfamilienhaus vor Jahrzehnten errichtet worden und haben die Behörden das Gebäude und dessen Nutzung zum dauernden Wohnen offensichtlich nie beanstandet, ist jedoch widerlegbar zu vermuten, dass es seinerzeit in Übereinstimmung mit den damals geltenden Vorschriften errichtet und genutzt worden ist.

4. Wirtschaftliches Eigentum an einem Gebäude auf fremdem Grund und Boden kann nicht nur durch Errichtung auf eigene Kosten und Gefahr, sondern auch durch schuldrechtliche Vereinbarung vom bisherigen wirtschaftlichen Eigentümer erworben werden, wenn der Erwerber das uneingeschränkte Nutzungsrecht an dem Gebäude erlangt, das Nutzungsrecht übertragen kann oder bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses einen Ersatzanspruch in Höhe des Verkehrswertes des Gebäudes gegen den Eigentümer des Grund und Bodens hat.

BAYOBLG – Urteil, 1Z RR 6/02 vom 25.11.2003

1. Werden auf Grund eines angefochtenen Erschließungsbeitragsbescheids im Vollstreckungsverfahren auch Säumniszuschläge und eine Mahngebühr gezahlt, so können die Säumniszuschläge und die Mahngebühr nach Aufhebung des Erschließungsbeitragsbescheids nicht als Schadensersatz analog § 717 Abs. 2 ZPO zurückgefordert werden.

2. Der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch umfasst in einem solchen Fall nicht auch die Säumniszuschläge und die Vollstreckungskosten.

3. Zur Frage, inwieweit § 17 Abs. 2 GVG es erfordert und ermöglicht, den im Zivilrechtsweg - auf Grund von Rechtsgrundlagen, für die der Zivilrechtsweg gegeben ist - geltend gemachten Anspruch auf Rückzahlung von Säumniszuschlägen und Vollstreckungskosten auch hinsichtlich öffentlich-rechtlicher Rechtsgrundlagen zu prüfen.

BFH – Urteil, I R 19/03 vom 19.11.2003

Verzieht ein Arbeitnehmer im Verlauf eines Kalenderjahres vom Ausland ins Inland, so sind seine in diesem Kalenderjahr vor dem Zuzug erzielten Einkünfte im Wege des Progressionsvorbehalts zu berücksichtigen (Bestätigung der Senatsurteile vom 19. Dezember 2001 I R 63/00, BFHE 197, 495, BStBl II 2003, 302, und vom 15. Mai 2002 I R 40/01, BFHE 199, 224, BStBl II 2002, 660).

BAG – Urteil, 4 AZR 643/02 vom 05.11.2003

Eine im Tenor beschränkt ausgesprochene Zulassung der Revision kann in den Entscheidungsgründen nicht wirksam weiter eingeschränkt werden (Bestätigung und Fortführung von BAG 19. März 2003 - 5 AZN 751/02 - EzA ArbGG 1979 § 72 Nr. 30, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

BAG – Beschluss, 7 ABR 42/02 vom 04.06.2003

Die Vermittlung allgemeiner Grundkenntnisse des Sozial- und Sozialversicherungsrechts ist ohne einen konkreten betriebsbezogenen Anlaß nicht erforderlich iSv. § 37 Abs. 6 BetrVG.

BAYOBLG – Beschluss, 3Z BR 157/02 vom 23.10.2002

Reicht das Informationsrecht des Kommanditisten aus § 166 Abs. 1 HGB nicht für eine sachgemäße Ausübung der Mitgliedschaftsrechte aus, besteht ein wichtiger Grund im Sinne von § 166 Abs. 3 HGB.

BAG – Urteil, 4 AZR 129/01 vom 31.07.2002

Fluggastkontrolleure sind, wenn mit ihnen die Anwendbarkeit des BAT anstelle der einschlägigen Tarifregelungen für Arbeiter vereinbart worden ist, regelmäßig nicht in die VergGr. VII des Teils I der Anlage 1a zum BAT eingruppiert.

BFH – Beschluss, IX R 62/99 vom 16.07.2002

Es wird eine Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG in der für den Veranlagungszeitraum 1997 maßgeblichen Neufassung des Einkommensteuergesetzes vom 16. April 1997 (BGBl I 1997, 821) mit dem Grundgesetz insoweit unvereinbar ist, als die Durchsetzung des Steueranspruchs wegen struktureller Vollzugshindernisse weitgehend vereitelt wird.

BAG – Beschluss, 1 ABR 10/01 vom 15.01.2002

Der wirtschaftliche Zwang zur Sanierung eines Unternehmens begründet nach § 50 Abs. 1 BetrVG nicht die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für die Aufhebung einer Betriebsvereinbarung über eine Kontoführungspauschale, die der Betriebsrat eines einzelnen Betriebs abgeschlossen hat.

BAG – Urteil, 3 AZR 74/01 vom 23.10.2001

1. Eine vertragliche Einheitsregelung kann durch eine Betriebsvereinbarung abgelöst werden, wenn die Neuregelung insgesamt bei kollektiver Betrachtung nicht ungünstiger ist (kollektiver Günstigkeitsvergleich). Ist eine Ablösung durch Betriebsvereinbarung auf Grund eines kollektiven Günstigkeitsvergleichs oder eines Abänderungsvorbehalts grundsätzlich möglich, ist in einem zweiten Schritt stets zu prüfen, ob die Ablösung auch einer materiellen Rechtskontrolle stand hält, zB nach den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes (BAG GS 16. September 1986 - GS 1/82 - BAGE 53, 42).

2. Eine Neuregelung hält nicht immer schon dann einem kollektiven Günstigkeitsvergleich stand, wenn der Arbeitgeber gleich hohe Beträge wie bisher aufwendet. Bei einer Ablösung durch ein arbeitnehmerfinanziertes System (Entgeltumwandlung) mit Arbeitgeberzuschüssen ist auch zu berücksichtigen, inwieweit der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart.

BAG – Urteil, 9 AZR 166/00 vom 03.04.2001

Der Anspruch auf das tarifliche Urlaubsgeld nach dem TV Sonderzahlung der Beschäftigten im Einzelhandel NRW richtet sich ebenso wie der Anspruch auf Urlaubsentgelt im Entstehen und Erlöschen nach dem (tariflichen) Urlaubsanspruch.

BAG – Beschluss, 1 ABR 39/99 vom 11.07.2000

Leitsatz:

§ 103 BetrVG ist auf die Versetzung eines Betriebsratsmitglieds kraft Direktionsrechts von einem Unternehmensbetrieb in einen anderen nicht analog anzuwenden.

Hinweise des Senats:

Aufgabe der entgegengesetzten Erwägungen des Senats in dem Beschluß vom 21. September 1989 - 1 ABR 32/89 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 72 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 76)

Aktenzeichen: 1 ABR 39/99
Bundesarbeitsgericht 1. Senat Beschluß vom 11. Juli 2000
- 1 ABR 39/99 -

I. Arbeitsgericht
München
- 25 BV 120/97 -
Beschluß vom 25. Juni 1998

II. Landesarbeitsgericht
München
- 10 TaBV 69/98 -
Beschluß vom 23. April 1999

BAG – Beschluss, 1 ABR 21/99 vom 06.06.2000

Leitsätze:

1. Die Rechtskraft einer gerichtlichen Entscheidung ist in zeitlicher Hinsicht grundsätzlich nicht begrenzt.

2. Jedenfalls bei gerichtlichen Entscheidungen mit Dauerwirkung wirkt die materielle Rechtskraft aber nur solange, wie sich die entscheidungserheblichen tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse nicht wesentlich ändern.

3. Eine solche wesentliche Änderung lag hinsichtlich der Gewerkschaftseigenschaft einer Arbeitnehmervereinigung in der Aufnahme der von der Rechtsprechung entwickelten maßgeblichen Kriterien in den Willen des Gesetzgebers durch die Ratifizierung des Staatsvertrages mit der DDR über die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion.

Aktenzeichen: 1 ABR 21/99
Bundesarbeitsgericht 1. Senat Beschluß vom 6. Juni 2000
- 1 ABR 21/99 -

I. Arbeitsgericht
Stuttgart
- 15 BV 250/96 -
Zwischenbeschluß vom 19. Februar 1998

II. Landesarbeitsgericht
Baden-Württemberg
- 4 TaBV 3/98 -
Beschluß vom 10. Dezember 1998

BFH – Urteil, IV R 31/99 vom 06.04.2000

BUNDESFINANZHOF

Die strafrechtliche Anordnung des Verfalls der Gewinne aus einer Straftat hat jedenfalls bei einer Verfallsanordnung nach dem bis 1992 geltenden Nettoprinzip keinen strafähnlichen Charakter. Die zu erwartende Verfallsanordnung ist durch Bildung einer Rückstellung gewinnmindernd zu berücksichtigen.

EStG §§ 4 Abs. 1, 5 Abs. 1, § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8, § 12 Nr. 4
StGB §§ 73, 73a
HGB § 249 Abs. 1 Satz 1, § 253 Abs. 1 Satz 2

Urteil vom 6. April 2000 - IV R 31/99 -

Vorinstanz: FG Baden-Württemberg (EFG 1998, 286)

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