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Rechtsgrundlage für Rücknahme der Einbürgerung

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BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 4.07 vom 14.02.2008

Rechtsgebiete:RuStAG, VwVfG
Schlagworte:Rechtsgrundlage für Rücknahme der Einbürgerung, erschlichene Einbürgerung, zeitnahe Rücknahme, Rücknahmegrenze, Rücknahmefrist
Stichwort:Rechtsgrundlage für Rücknahme der Einbürgerung
Leitsatz:Die Rücknahme einer erschlichenen Einbürgerung achteinhalb Jahre nach Aushändigung der Einbürgerungsurkunde ist nicht mehr zeitnah und kann daher nicht auf die Ermächtigung in § 48 VwVfG (hier: i.V.m. § 1 Abs. 1 VwVfG Berlin) gestützt werden (im Anschluss an BVerfG, Urteil vom 24. Mai 2006 - 2 BvR 669/04 - BVerfGE 116, 24).
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 4.07




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