JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > R > Rechtsgrund "vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung"
| Rechtsgebiete: | StGB, InsO |
| Schlagworte: | Streitwert, Restschuldbefreiung, Rechtsgrund "vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung" |
| Stichwort: | Rechtsgrund "vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung" |
| Leitsatz: | Bei der Bemessung des Streitwerts einer Klage auf Feststellung, dass eine im Insolvenzverfahren über das Vermögen einer natürlichen Person festgestellte Forderung wegen vorsätzlicher unerlaubter Handlung begründet ist, ist ein über die bei einer positiven Feststellungsklage üblichen 20 % hinausgehender Abschlag vorzunehmen, der - vorbehaltlich besonderer Umstände des Einzelfalls - regelmäßig 13 des Nennwerts der Forderung beträgt. |
| Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 9 U 107/07 | |
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