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Rechtsgeschichte

Entscheidungen der Gerichte




OLG-ROSTOCK – Urteil, 6 U 1/08 vom 29.04.2008

Rechtsgebiete:ZPO, BGB, EGFGB, FGB
Stichwort:Rechtsgeschichte
Volltext: OLG-ROSTOCK - Urteil, 6 U 1/08



BRANDENBURGISCHES-OLG – Beschluss, 1 Ss 84/07 vom 21.11.2007

Rechtsgebiete:StPO
Stichwort:Rechtsgeschichte
Volltext: BRANDENBURGISCHES-OLG - Beschluss, 1 Ss 84/07

OVG-SAARLAND – Urteil, 1 A 44/07 vom 05.09.2007

Rechtsgebiete:ABGS, KAG, VwGO, ZPO, HStrG, SWG, FStrG
Schlagworte:Erhebung von Niederschlagswassergebühren für Entwässerung von Bundesautobahnen
Stichwort:Rechtsgeschichte
Leitsatz:1. Die Erhebung von Niederschlagswassergebühren für die Oberflächenentwässerung von Bundesautobahnen verstößt im Saarland nicht gegen höherrangiges Recht.

2. In die Gebührenpflicht dürfen nur solche Teilflächen der Bundesautobahn einbezogen werden, bei denen eine Entwässerung in die städtische Kanalisation erfolgt.

3. Die Richtlinien für die rechtliche Behandlung von Ortsdurchfahrten der Bundesstraßen - Ortsdurchfahrtsrichtlinien - stehen einer Erhebung von Niederschlagswassergebühren für die Oberflächenentwässerung von Bundesautobahnen nicht entgegen, da sie für Bundesautobahnen nicht gelten.

4. Die rückwirkende Inkraftsetzung einer Niederschlagswassergebühren-Satzung verstößt gegenüber Gebührenschuldnern, die nach der vorher angewandten Gebührensatzung nicht gebührenpflichtig waren, gegen das Rückwirkungsverbot, wenn die Nichteinbeziehung dieser Niederschlagswasser-Einleiter nicht rechtswidrig war. Keine verbotene Rückwirkung liegt dagegen vor, soweit die neue Satzung für den laufenden Veranlagungszeitraum erstmalig eine Gebührenpflicht schafft.
Volltext: OVG-SAARLAND - Urteil, 1 A 44/07

OLG-STUTTGART – Urteil, 6 U 119/05 vom 13.12.2005

Rechtsgebiete:GG, ZPO, BGB, WPO, RBerG
Stichwort:Rechtsgeschichte
Leitsatz:1. Zu den Anforderungen an den Inhalt einer Berufungsbegründung, wenn das erstinstanzliche Gericht eine Klageabweisung auf ein einzelnes fehlendes TAtbestandsmerkmal der anspruchsbegründenden Norm gestützt hat.

2. Jedenfalls im Rahmen einer geschäftspolitischen Neu- oder Umorganisation einer Bank steht das Bankgeheimnis einer Forderungsabtretung nicht entgegen.

3. Zur Bestimmtheit des Streitgegegnstands bei einer Klage auf rückständige Raten aus einem Darlehensvertrag.

4. Zur Frage, ob Wirtschaftsprüfer als Basistreuhänder eines geschlossenen Immobilienfonds gegen das RBerG verstoßen.

5. Zur Genehmigung schwebend unwirksamer Darlehensverträge durch Vereinbarung neuer Zinssätze nach Ablauf einer Zinsfestschreibungsperiode.

6. Ist ein Darlehensvertrag wegen Verstoßes des Abschlussvertreters des Darlehensnehmers gegen das RBerG unwirksam und erfasst die Unwirksamkeit auch die Zahlungsanweisung, so haftet der Darlehensnehmer jedenfalls dann nicht aus Bereicherungsrecht für die Rückzahlung, wenn die Auszahlung der Darlehensvaluta auf ein Konto eines Treuhänders erfolgte. Das gilt unabhängig davon, ob die Auszahlung der Finanzierung eines verbundenen Geschäfts dienen sollte.
Volltext: OLG-STUTTGART - Urteil, 6 U 119/05


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