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rechtsgeschäftliche Verfügungsbeschränkung

Entscheidungen der Gerichte




OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, OVG 6 B 3.07 vom 23.01.2008

Rechtsgebiete:SGB X, BAföG
Schlagworte:Ausbildungsförderung, Vermögen, Vermögensanrechnung, Treuhandvereinbarung, verdeckte Treuhand, Verwertungshindernis, rechtsgeschäftliche Verfügungsbeschränkung, objektive Zugriffsmöglichkeit, Inhalt der Vereinbarung, Nachweis, abzugsfähige Schulden, Rechtsschein
Stichwort:rechtsgeschäftliche Verfügungsbeschränkung
Leitsatz:1. Für Vermögen, das der Auszubildende in verdeckter Treuhand für einen Dritten verwaltet, kann abhängig vom Inhalt der Treuhandabrede ein Verwertungsverbot i.S.d. § 27 Abs. 1 Satz 2 BAföG gelten.

2. Der Herausgabe- bzw. Rückzahlungsanspruch des Treugebers kann unter bestimmten Voraussetzungen als vermögensmindernde Schuld i.S.d. § 28 Abs. 3 BAföG anzuerkennen sein.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 6 B 3.07




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