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Rechtsformneutralität

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BFH – Urteil, V R 61/05 vom 06.12.2007

Rechtsgebiete:UStG 1993, FGO, Richtlinie 86/560/EWG
Schlagworte:Vorsteuerabzug aus der Rechnung einer GmbH - Feststellungslast für die Richtigkeit des angegebenen Sitzes - Rechtsformneutralität
Stichwort:Rechtsformneutralität
Leitsatz:1. Der den Vorsteuerabzug begehrende Unternehmer trägt die Feststellungslast dafür, dass der in der Rechnung einer GmbH angegebene Sitz tatsächlich bestanden hat.

2. Es besteht eine Obliegenheit des Leistungsempfängers, sich über die Richtigkeit der Angaben in der Rechnung zu vergewissern.

3. Die Anforderungen an eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung sind für alle Unternehmer, unabhängig von der Rechtsform, dieselben.
Volltext: BFH - Urteil, V R 61/05




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