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Rechtsfolgenverweis

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BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 2.08 vom 06.08.2008

Rechtsgebiete:VermG, StrRehaG
Schlagworte:Rehabilitierung, strafrechtlich, strafrechtliche Rehabilitierung, Antrag, Antragsrecht, Antragsteller, Frist, verlängerte, verlängerte Frist, Verweis, Rechtsfolge, Rechtsfolgenverweis
Stichwort:Rechtsfolgenverweis
Leitsatz:1. Der Restitutionsanspruch aus §§ 1, 3 Abs. 2 StrRehaG i.V.m. § 1 Abs. 7 VermG wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Antragsteller nicht das Rehabilitierungsverfahren betrieben hatte bzw. daran nicht beteiligt war.

2. Sind durch ein DDR-Strafurteil unmittelbar auch Vermögenswerte Dritter eingezogen worden, so hat nach erfolgter Aufhebung der (gesamten) vermögenseinziehenden Maßnahme im Wege der Rehabilitierung auch der Drittbetroffene oder dessen Rechtsnachfolger gemäß § 1 Abs. 7 VermG einen Anspruch auf Rückübertragung seines Vermögens.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 2.08




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