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Rechtsfehler

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 9 AZR 241/08 vom 19.05.2009

Rechtsgebiete:GG, ArbGG, ArbStättV, BGB, BNichtrSchG, GastG, GewO, ZPO, NRSG
Schlagworte:Arbeitsschutz, rauchfreier Arbeitsplatz
Stichwort:Rechtsfehler
Leitsatz:1. Die Ausübung der ua. von § 5 Abs. 2 ArbStättV geschützten unternehmerischen Betätigungsfreiheit wird durch gesetzliche Verbote beschränkt.

2. Ist es durch Landesgesetz verboten, in Gaststätten Tabak zu rauchen, und fällt ein dort beschäftigter Arbeitnehmer außerhalb von Rauchergaststätten und Raucherräumen in den Schutzbereich dieses Rauchverbots, kann er nach § 618 Abs. 1 BGB iVm. § 5 Abs. 1 ArbStättV verlangen, auf einem tabakrauchfreien Arbeitsplatz beschäftigt zu werden.
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 241/08



BAG – Urteil, IX R 46/08 vom 12.05.2009

Rechtsgebiete:EStG, FGO
Schlagworte:Fehlerhafte Gesamtwürdigung bei Darlehens-Verträgen zwischen nahe stehenden Personen bei Einbeziehen eines unergiebigen Beweisanzeichens
Stichwort:Rechtsfehler
Leitsatz:1. Halten nahe Angehörige zivilrechtliche Formerfordernisse nicht ein, spricht dies im Rahmen der steuerrechtlichen Beurteilung des Vertrages indiziell gegen den vertraglichen Bindungswillen (Bestätigung der BFH-Urteile vom 7. Juni 2006 IX R 4/04, BFHE 214, 173, BStBl II 2007, 294, und vom 22. Februar 2007 IX R 45/06, BFHE 217, 409).

2. Die Gesamtwürdigung mehrerer Beweisanzeichen ist insgesamt fehlerhaft, wenn das FG aus einem Indiz, das es in seine Gesamtbetrachtung einbezieht, den falschen Schluss zieht.
Volltext: BAG - Urteil, IX R 46/08

BAG – Urteil, 5 AZR 436/08 vom 22.04.2009

Rechtsgebiete:BGB, GG
Schlagworte:Lohnwucher
Stichwort:Rechtsfehler
Leitsatz:Ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung im Sinne von § 138 Abs. 2 BGB liegt vor, wenn die Arbeitsvergütung nicht einmal zwei Drittel eines in der betreffenden Branche und Wirtschaftsregion üblicherweise gezahlten Tariflohns erreicht.
Volltext: BAG - Urteil, 5 AZR 436/08

BAG – Urteil, 2 AZR 296/07 vom 26.03.2009

Rechtsgebiete:KSchG, BetrVG
Schlagworte:Betriebsbedingte Kündigung, Namensliste
Stichwort:Rechtsfehler
Leitsatz:In eine Namensliste eines Interessenausgleichs nach § 1 Abs. 5 KSchG dürfen ausschließlich Arbeitnehmer aufgenommen werden, die aus der eigenen Sicht der Betriebsparteien aufgrund der dem Interessenausgleich zugrunde liegenden Betriebsänderung zu kündigen sind.
Volltext: BAG - Urteil, 2 AZR 296/07


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