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Rechtsfähigkeit

Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 7 LA 53/08 vom 31.07.2008

Rechtsgebiete:BGB, GewO
Schlagworte:BGB-Gesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Gewerbeuntersagung, Personengesellschaft, Rechtsfähigkeit, Unzuverlässigkeit
Stichwort:Rechtsfähigkeit
Leitsatz:Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist trotz ihrer partiellen Rechtsfähigkeit (vgl. BGHZ 146, 341) nicht selbst Gewerbetreibende im Sinne der Gewerbeordnung und kann deshalb nicht Adressat einer Gewerbeuntersagung sein.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 7 LA 53/08



OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Beschluss, OVG 9 S 23.07 vom 16.11.2007

Rechtsgebiete:VwGO, ZPO, AO, KAG
Schlagworte:Straßenbaubeiträge, vorläufiger Rechtsschutz, (Außen-)BGB-Gesellschaft, Rechtsfähigkeit, gesamthänderisches Eigentum, Beitragsfähigkeit, Grundbuchfähigkeit, Verhältnis der Gesellschaft zu Gesellschaftern, keine notwendige Streitgenossenschaft hinsichtlich Beitragspflicht, keine Antragsbefugnis der Gesellschafter in Bezug auf den an die BGB-Gesellschaft gerichteten Beitragsbescheid, akzessorische Haftung
Stichwort:Rechtsfähigkeit
Leitsatz:Eine BGB-Gesellschaft, deren Gesellschafter im Grundbuch mit dem Zusatz "als Gesellschaft bürgerlichen Rechts" oder einem Zusatz vergleichbaren Inhalts als Eigentümer eines straßenbaubeitragspflichtigen Grundstückes eingetragen sind, ist als Außengesellschaft selbst beitragspflichtig.]
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, OVG 9 S 23.07

SAECHSISCHES-LAG – Beschluss, 2 TaBV 16/05 vom 12.05.2006

Rechtsgebiete:GG
Schlagworte:Angelegenheiten aus dem BetrVG - Verbandsaustritt - Beteiligungsrecht Betriebsrat - Rechtsfähigkeit
Stichwort:Rechtsfähigkeit
Volltext: SAECHSISCHES-LAG - Beschluss, 2 TaBV 16/05

OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Beschluss, OVG 9 S 76.05 vom 27.03.2006

Rechtsgebiete:VwGO, BGB, AO, KAG
Schlagworte:Beschwerde, Vorläufiger Rechtsschutz, Abgabenbescheid, Anschlussbeitrag, Beitragspflichtiger, BGB-Gesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, GbR, Gesamthandsgemeinschaft, gesamthänderische Bindung, Gesellschafter, Gesellschafterbestand, Gesellschafterhaftung, Grundstückseigentum, Grundbucheintragung, Grundbuchfähigkeit, Heranziehung, Rechtsfähigkeit, Schuldner, Beitragsschuldner, Immobilienfonds
Stichwort:Rechtsfähigkeit
Leitsatz:Wird ein Gesellschafter einer (Außen-)GbR persönlich zu einem Anschlussbeitrag für ein Grundstück herangezogen, als dessen Miteigentümer er mit dem Zusatz "in Gesellschaft bürgerlichen Rechts" im Grundbuch eingetragen ist, so ist die Rechtmäßigkeit des Beitragsbescheides im vorläufigen Rechtsschutzverfahren unter Berücksichtigung der jüngeren Rechtsprechung des BGH zur Rechtsfähigkeit der GbR (BGHZ 146, 341 ff.) als ernstlich zweifelhaft zu beurteilen, weil auf dieser Grundlage mehr dafür als dagegen spricht, dass die GbR als Grundstückseigentümer Beitragsschuldner ist und einer ihrer Gesellschafter nur akzessorisch für die Beitragsschuld haftet, d.h. der Beitrag von ihm nicht unmittelbar verlangt werden kann.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, OVG 9 S 76.05


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