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Rechtsbeschwerdeverfahren

Entscheidungen der Gerichte




OLG-FRANKFURT – Beschluss, 3 Ws 31/08 vom 25.08.2008

Rechtsgebiete:StPO, StVollzG
Schlagworte:Rechtsbeschwerdeverfahren, Gehör, Anhörungsrüge, Gegenvorstellung
Stichwort:Rechtsbeschwerdeverfahren
Leitsatz:1. Im Falle der Verletzung des rechtlichen Gehörs durch das Rechtsbeschwerdegericht bei der Entscheidung über die Rechtsbeschwerde nach §§ 116 ff. StVollzG richtet sich das Verfahren nicht nach § 33 a StPO, sondern nach § 356 a StPO.

2. Gegen den Verwerfungsbeschluss des Rechtsbeschwerdegerichts nach § 116 I, 119 III StVollzG ist eine Gegenvorstellung nicht zulässig.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 3 Ws 31/08



OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 366/06 vom 29.01.2007

Rechtsgebiete:GBO, ZPO
Schlagworte:Zwangssicherungshypothek, Hypothek, Amtswiderspruch, Widerspruch, Beschwerdeweg, Vollstreckungsvoraussetzungen, Beanstandung, Rüge, Unbeachtlichkeit, Rechtsbeschwerdeverfahren
Stichwort:Rechtsbeschwerdeverfahren
Leitsatz:1. Das Grundbuchamt hat bei Eintragung einer Zwangssicherungshypothek die vollstreckungsrechtlichen und die grundbuchrechtlichen Voraussetzungen selbständig zu überprüfen. Beanstandet der Schuldner erstmals im Rechtsbeschwerdeverfahren eine Vollstreckungsvoraussetzung (ordnungsgemäße Zustellung), ist dies nur bei Offenkundigkeit beachtlich oder verfahrenfehlerhafter Tatsachenfeststellung der Tatsacheninstanzen.

2. Ob im Beschwerdeweg die Eintragung eines Amtswiderspruchs gegen die Zwangssicherungshypothek erreicht werden kann, auch wenn bei Eintragung keine Gesetzesverletzung im Sinn des § 53 Abs. 1 Satz 1 GBO vorliegt (vgl. Vorlagebeschluss des OLG Schleswig Rpfleger 2006, 536), bleibt offen.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 366/06

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 230/01 vom 22.06.2004

Rechtsgebiete:WEG
Schlagworte:Hauptsacheerledigung, Verwaltungsbeirat, Rechtsbeschwerdeverfahren
Stichwort:Rechtsbeschwerdeverfahren
Leitsatz:1. Die Hauptsacheerledigung führt in der Regel zur Unzulässigkeit des Rechtsmittels. Dies gilt dann nicht, wenn der Rechtsmittelführer das Rechtsmittel auf die Kosten beschränkt.

2. Die Hauptsacheerledigung ist im Wohnungseigentumsverfahren von Amts wegen zu prüfen, und zwar auch im Rechtsbeschwerdeverfahren.

3. Das Verfahren über die Anfechtung eines Beschlusses, durch den ein Verwalter bestellt wird, erledigt sich in der Hauptsache, wenn der Zeitraum, für den die Verwalterbestellung erfolgt, abgelaufen ist; dies gilt auch für die Bestellung des Verwaltungsbeirats. Datei: 20w23001.pdf (Dateigröße: 79.4 K)
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 230/01


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