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Rechtsbehelf gegen Berechnung der "fiktiven" Einkommensteuer als Grundlage für die Kirchensteuerfestsetzung

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Beschluss, I R 99/06 vom 28.11.2007

Rechtsgebiete:EStG, AO, KiStG NW
Schlagworte:Rechtsbehelf gegen Berechnung der "fiktiven" Einkommensteuer als Grundlage für die Kirchensteuerfestsetzung - Verhältnis von Folgebescheid und Grundlagenbescheid bei den Zuschlagsteuern nach § 51a EStG - "Maßstabsteuer" i.S. von § 14 Abs. 6 KiStG NW - Passive Prozessführungsbefugnis des Finanzamt
Stichwort:Rechtsbehelf gegen Berechnung der "fiktiven" Einkommensteuer als Grundlage für die Kirchensteuerfestsetzung
Leitsatz:Einwendungen gegen die Berechnung der "fiktiven" Einkommensteuer nach § 51a Abs. 2 EStG als Grundlage für die Festsetzung der in Nordrhein-Westfalen erhobenen Kirchensteuer sind im Rechtsbehelfsverfahren gegen die Festsetzung der Kirchensteuer gegenüber der zuständigen Kirchenbehörde und nicht im Verfahren gegen die Festsetzung der Einkommensteuer gegenüber dem Finanzamt geltend zu machen (gegen Erlass des Finanzministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 9. April 2003, EStG-Kartei NW KiSt Nr. 808).
Volltext: BFH - Beschluss, I R 99/06




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