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Rechtsbehelf bei verspäteter Absetzung eines Berufungsurteils ohne Revisionszulassung

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Beschluss, 4 AZN 716/06 vom 02.11.2006

Rechtsgebiete:ArbGG, ZPO
Schlagworte:Rechtsbehelf bei verspäteter Absetzung eines Berufungsurteils ohne Revisionszulassung
Stichwort:Rechtsbehelf bei verspäteter Absetzung eines Berufungsurteils ohne Revisionszulassung
Leitsatz:Ist in einem iSv. § 72b Abs. 1 Satz 1 ArbGG verspätet abgesetzten Berufungsurteil die Revision nicht zugelassen worden, ist eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision (§ 72a ArbGG) nicht statthaft. Einzig möglicher Rechtsbehelf ist die gegen das Urteil selbst gerichtete sofortige Beschwerde nach § 72b ArbGG.
Volltext: BAG - Beschluss, 4 AZN 716/06




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