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Rechtsanwaltsgebühren für Aufhebungsvertrag

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 9 AZR 279/99 vom 16.05.2000

Rechtsgebiete:ArbGG, BRAGO
Schlagworte:Rechtsanwaltsgebühren für Aufhebungsvertrag
Stichwort:Rechtsanwaltsgebühren für Aufhebungsvertrag
Leitsatz:Leitsätze:

Beauftragt eine Arbeitnehmerin einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung ihrer Interessen, weil der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beenden möchte, so ist der Gegenstandswert der vorgerichtlichen anwaltlichen Tätigkeit entsprechend § 8 Abs. 1 Satz 2 BRAGO unter Anwendung der gerichtlichen Wertvorschrift des § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG zu bestimmen. Das gilt auch dann, wenn durch die anwaltliche Tätigkeit ein Aufhebungsvertrag mit einer Abfindungsvereinbarung zustande kommt, ohne daß ein gerichtliches Verfahren eingeleitet wird.

Aktenzeichen: 9 AZR 279/99
Bundesarbeitsgericht 9. Senat
Urteil vom 16. Mai 2000
- 9 AZR 279/99 -

I. Arbeitsgericht
Urteil vom 30. September 1998
Stuttgart
- 29 Ca 11401/97 -

II. Landesarbeitsgericht
Urteil vom 10. März 1999
Baden-Württemberg
- 2 Sa 64/98 -
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 279/99




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