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Rechtsanwaltsbeiordnung

Entscheidungen der Gerichte




LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Beschluss, 1 Ta 296/07 vom 21.02.2008

Rechtsgebiete:ArbGG, ZPO
Schlagworte:Prozesskostenhilfe, Rechtsanwaltsbeiordnung, Ratenzahlungsanordnung, Arbeitsgericht, Auflage, Fehlen einer Auflage, Zurückweisung an das Arbeitsgericht
Stichwort:Rechtsanwaltsbeiordnung
Leitsatz:Auch bei der Anordnung einer Ratenzahlung bei einer Bewilligung der Prozesskostenhilfe oder einer Beiordnung nach § 11a ArbGG gilt der Grundsatz, dass der Antragsteller dann, wenn ihm eine spezielle Auflage erteilt und er diese erfüllt, darauf vertrauen darf, dass ihm die Bewilligung nicht aus anderen Gründen bei der Darlegung und Ermittlung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse verweigert wird. Das Gericht muss in diesem Fall grundsätzlich eine weitere Auflage erteilen.
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Beschluss, 1 Ta 296/07



LAG-KOELN – Beschluss, 2 Ta 98/06 vom 24.04.2006

Rechtsgebiete:ArbGG, ZPO
Schlagworte:Rechtsanwaltsbeiordnung, Massearmut, Verbraucherinsolvenz
Stichwort:Rechtsanwaltsbeiordnung
Leitsatz:Die Einsetzung eines Rechtsanwalts als Treuhänder in der Verbraucherinsolvenz ist kein Kriterium, um diesem eine Anwaltsbeiordnung im Rahmen der Prozesskostenhilfe zu versagen. Diese hat vielmehr zu erfolgen, wenn die Gegenseite durch einen Anwalt vertreten ist (§ 11 a ArbGG, § 121 Abs. 2 ZPO). Im übrigen ist sie dann erforderlich, wenn ein Treuhänder/Insolvenzverwalter, der nicht Anwalt ist, wegen der Schwierigkeit des Rechtsstreits einen Rechtsanwalt eingeschaltet hätte.
Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 2 Ta 98/06

LAG-KOELN – Beschluss, 2 (3) Ta 99/06 vom 24.04.2006

Rechtsgebiete:ArbGG, ZPO
Schlagworte:Rechtsanwaltsbeiordnung, Massearmut, Verbraucherinsolvenz
Stichwort:Rechtsanwaltsbeiordnung
Leitsatz:Die Einsetzung eines Rechtsanwalts als Treuhänder in der Verbraucherinsolvenz ist kein Kriterium, um diesem eine Anwaltsbeiordnung im Rahmen der Prozesskostenhilfe zu versagen. Diese hat vielmehr zu erfolgen, wenn die Gegenseite durch einen Anwalt vertreten ist (§ 11 a ArbGG, § 121 Abs. 2 ZPO). Im übrigen ist sie dann erforderlich, wenn ein Treuhänder/Insolvenzverwalter, der nicht Anwalt ist, wegen der Schwierigkeit des Rechtsstreits einen Rechtsanwalt eingeschaltet hätte.
Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 2 (3) Ta 99/06

LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Beschluss, 2 Ta 158/05 vom 11.07.2005

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Prozesskostenhilfe, Rechtsanwaltsbeiordnung, weite Entfernung
Stichwort:Rechtsanwaltsbeiordnung
Leitsatz:Eine Rechtsanwaltsbeiordnung nach § 121 Abs. 2 ZPO kommt nicht in Betracht, wenn eine einfache Rechenoperation benötigt wird, um die Forderung gegen den Arbeitgeber zu ermitteln.

Die weite Entfernung zwischen dem Wohnort einer Partei und der Rechtsantragsstelle des örtlich zuständigen Arbeitsgerichts kann nicht die Notwendigkeit einer Anwaltsbeiordnung begründen.
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Beschluss, 2 Ta 158/05


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