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Rechtsanwalt

Entscheidungen der Gerichte

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 19 W 36/09 vom 26.06.2009

In einer anwaltlichen Honorarvereinbarung ist die Regelung "Für eine weitere beraterische Tätigkeit werden die anwaltlichen Gebühren nach dem deutschen Recht gemäß der RVG-Tabelle (1,8-Gebühren) berechnet" wegen Verletzung des Transparenzgebotes unwirksam.

BSG – Beschluss, B 9 VG 22/08 B vom 23.04.2009

Ein von einer Rechtsanwaltsfachangestellten des Prozessbevollmächtigten unterzeichnetes Empfangsbekenntnis bewirkt keine Zustellung einer sozialgerichtlichen Entscheidung. Ein Rechtsanwalt als Zustellungsadressat kann sein Büropersonal nicht wirksam zur Entgegennahme von Zustellungen gegen Empfangsbekenntnis nach § 174 der Zivilprozessordnung ermächtigen.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 10 S 584/09 vom 15.04.2009

War die Feststellung des Fahrzeugführers bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit wegen fehlender Mitwirkung des Fahrzeughalters unmöglich, steht es der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage nicht entgegen, wenn sich der Fahrzeughalter auf ein Aussage- und Zeugnisverweigerungsrecht beruft (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung).

Dies gilt nicht nur für solche Aussage- und Zeugnisverweigerungsrechte, die ihren Grund in einem besonderen persönlichen Näheverhältnis des Mitwirkungspflichtigen zum Fahrzeugführer haben, sondern auch für berufsbezogene Aussage- oder Zeugnisverweigerungsrechte (hier: anwaltliche Schweigepflicht).

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 8 OA 37/09 vom 07.04.2009

1. § 47 Abs. 1 Satz 1 BRAO steht der ständigen Tätigkeit eines Rechtsanwaltes für eine juristische Person des Öffentlichen Rechts nicht entgegen, wenn der Anwalt den Hoheitsträger nur unabhänigig berät und nicht organisatorisch eingegliedert ist.

2. Unter den genannten Bedingungen steht ein Rechtsanwalt auch nicht in "einem ständigen Dienst- oder ähnlichen Beschäftigungsverhältnis" i. S. d. § 46 BRAO.

3. Die beratende Mitwirkung als Justitiar am Erlass einer Norm oder auch an der allgemeinen Gestaltung von Bescheiden, deren Inhalt zwingend aus einer Norm folgt, steht nach § 45 BRAO der anwaltlichen Vertretung in einem nachfolgenden Rechtsstreit um die Rechtmäßigkeit eines solchen Bescheides und mittelbar der Norm nicht entgegen.

SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 4 B 295/07 vom 27.03.2009

Der Regelung in § 11 Abs. 2 Nr. 2 SächsRAVS liegt die Vermutung zugrunde, dass die im Jahr zuvor erzielten Einnahmen auch eine hinreichende Einschätzung der aktuellen Einnahmen ermöglichen.

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 5 L 6/07 vom 12.03.2009

1. Beauftragt der Personalrat einen auswärtigen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen in einem personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren, so kann dies vertretbar und sachlich gerechtfertigt sein, wenn es sich um ein Verfahren handelt, dass Schwierigkeiten aufweist, zu deren Beurteilung der betreffende Anwalt in besonderem Maße sach- und rechtskundig ist (im Anschluss an: BAG, Beschl. v. 16.10.1987 - 6 ARB 2/85 -).

2. Der Personalrat hat bei der Entscheidung über die Hinzuziehung eines auswärtigen Rechtsanwalts den Nutzen abzuwägen mit den gegen die Beauftragung eines ortsfremden Anwalts sprechenden Belangen der Sparsamkeit bei der Ausführung des Haushaltsplans (vgl. § 7 LHO LSA), denen bei Mehrkosten verursachenden Entscheidungen des Personalrats in der Abwägung grundsätzlich ein bestimmendes Gewicht beizumessen ist. Anderes gilt indes dann, wenn die mit der Beauftragung des auswärtigen Anwalts verbundenen Mehrkosten im Verhältnis zu dem mit der Beauftragung eines ortsansässigen Anwalts verbundenen Aufwand unter 10 v. H. liegen und damit im Verhältnis zu dem ohne weiteres zulässigen Aufwand als eher geringfügig angesehen werden dürfen.

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 6 E 2458/08 vom 28.01.2009

1. Der Senat geht im Anschluss an die mittlerweile gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs davon aus, dass Teil 3 Vorbemerkung 3 Absatz 4 Satz 1 VV RVG so zu verstehen ist, dass eine vorprozessual entstandene Geschäftsgebühr teilweise auf spätere wegen desselben Gegenstands entstandene gerichtliche Verfahrensgebühr anzurechnen ist.

2. Die Anrechungsbestimmung betrifft auch das für eine etwaige Kostenerstattung maßgebliche Außenverhältnis zwischen dem Mandanten und seinem Prozessgegner.

3. Für die Anrechnung ist ohne Bedeutung, ob die vorprozessuale Geschäftsgebühr im Verwaltungsprozess gem. § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO erstattungsfähig ist.

4. Eine Entstehung von Gebühren wegen desselben Gegenstands setzt voraus, dass der Streitgegenstand des vorprozessualen Verfahrens mit dem Streitgegenstand des nachfolgenden gerichtlichen Verfahrens identisch ist.

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 1 O 166/08 vom 08.01.2009

1. Zur Streitwertfestsetzung, wenn in Verwaltungsstreitverfahren über die Pflicht zur Kostenerstattung der im Vorverfahren entstehenden Kosten dem Grunde nach gestritten wird.

2. Werden die im Rahmen des Vorverfahrens entstandenen Rechtsanwaltskosten erst nach Abschluss des erstinstanzlichen Klageverfahrens - etwa in einer fiktiven Kostenrechnung - beziffert, können diese grundsätzlich für die Bemessung des Streitwertes als der sich für den Rechtsmittelführer ergebenden Bedeutung der Sache zugrunde gelegt werden.

3. Dies gilt nicht nur für den Fall, dass die angeführten Rechtsanwaltskosten - ungeachtet des Streites über die Erstattungspflicht - unstreitig sind, sondern auch dann, wenn zwischen den Beteiligten bereits schon Streit über den Umfang der etwaigen Kostenentstehung und -erstattung besteht.

4. Ob von diesem Grundsatz eine Ausnahme für den Fall zu machen ist, dass ein Rechtsmittelführer erst nach Ergehen einer positiven erstinstanzlichen Entscheidung sein Interesse beziffert und dabei von offensichtlich rechtsfehlerhaften Ansätzen, insbesondere allein aus Gründen der Höhe der Kostenerstattung in diesem Verfahren, ausgeht, bedarf vorliegend keiner Klärung.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 6 W 68/08 vom 04.11.2008

Im Wettbewerbsprozess sind die Kosten für einen Patentanwalt nur dann erstattungsfähig, wenn Tätigkeiten erforderlich werden, die in das typische Arbeitsfeld eines Patentanwalts gehören. Hierzu reicht es noch nicht aus, dass technische Fragen zu klären sind oder ein Versuchsaufbau für die mündliche Verhandlung vorbereitet werden muss.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 6 E 10833/08.OVG vom 02.10.2008

Im gerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahren nach § 164 VwGO ist die für das vorangegangene Widerspruchsverfahren gemäß Nr. 2300 des Vergütungsverzeichnisses zum RVG entstandene Geschäftsgebühr nach Maßgabe der Vorbemerkung 3 Abs. 4 zu Teil 3 des Vergütungsverzeichnisses zum RVG anteilig auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens anzurechnen.

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 5 A 1486/08.Z vom 24.09.2008

Werden einem Rechtsanwalt im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung - etwa zur Fertigung der Rechtsmittelbegründung - die Akten vorgelegt, hat er in jedem Fall den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen eigenverantwortlich zu überprüfen. Von dieser Verpflichtung können ihn Anweisungen an das Büropersonal zur Fristkontrolle nicht befreien (wie BVerwG, Beschluss vom 7. März 1997 - 9 C 930.94 -, Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 194).

THUERINGER-OVG – Beschluss, 4 VO 1109/06 vom 22.09.2008

Ein bevollmächtigter Rechtsanwalt hat bei der Fahrt zum Gerichtstermin grundsätzlich die kürzeste Fahrtstrecke zu wählen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass er stets die schlechthin kürzeste Wegstrecke wählen müsste. Welches die kürzeste von den vernünftigerweise in Betracht kommenden Strecken ist, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab (Wirtschaftlichkeit, Zeitverlust, Umweg, Nebenstrecken). Im Allgemeinen kann davon ausgegangen werden, dass es für eine sorgfältige Reisevorbereitung ausreicht, die geeignete Strecke über einen im Internet verbreiteten und als bewährt geltenden Routenplaner zu ermitteln.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 8 LA 52/08 vom 17.09.2008

Ein Rechtsanwalt, der gleichzeitig selbständig und im Angestelltenverhältnis erwerbstätig ist und zusammen ein Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze erzielt, ist im Rechtsanwaltsversorgungswerk mit seinem Gesamteinkommen beitragspflichtig.

LAG-MECKLENBURG-VORPOMMERN – Urteil, 5 Sa 49/08 vom 02.09.2008

1. Wenn eine Vereinssatzung die Regelung enthält, im Rechtsverkehr werde der Verein "durch seinen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter vertreten" kann das im Einzelfall dennoch die Auslegung zulassen, dass der Verein entweder durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter im Rechtsverkehr vertreten wird. Dies kann selbst dann gelten, wenn im Vereinsregister eine gemeinschaftliche Vertretung des Vorsitzenden und seines Stellvertreters ausgewiesen ist, denn § 68 BGB schützt nur das Vertrauen auf eine tatsächlich nicht mehr vorhandene Vertretungsmacht und nicht das Vertrauen in eine falsch eingetragene Vertretungsmacht.

2. Das an den Rechtsanwalt gerichtete Verbot, widerstreitende Interessen zu vertreten (§ 43a Absatz 4 BRAO), verbietet es nicht in einem Fall der Veruntreuung erheblicher Geldbeträge durch einen Angestellten des Vereins, den Verein als Arbeitgeber der gekündigten Angestellten vor Gericht zu vertreten, obwohl der Anwalt auch das für die Finanzen zuständige Vorstandsmitglied des Vereins gegen den Verein vertritt, denn beide Mandanten verbindet im Rechtsstreit gegen die veruntreuende Angestellte das gemeinsame Interesse, den Schaden möglichst umfassend von dieser Angestellten ersetzt zu bekommen. Dies gilt in Hinblick auf die Rechtsprechung des BVerfG und des BGH jedenfalls dann, wenn beiden Mandanten die Vertretung bekannt ist , und sie diese billigen (BVerfG 03.07.2003 - 1 BvR 238/01 - BVerfG 108, 150 ; BGH 23.10.2003 - IX ZR 270/02 - NJW 2004, 1169).

3. Wird ein Mandatsverhältnis mit einem Rechtsanwalt unter Verstoß gegen das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen (§ 43a Absatz 4 BRAO) begründet und wird in diesem Rahmen der Rechtsanwalt beauftragt und bevollmächtigt, eine Kündigung gegenüber einer Arbeitnehmerin auszusprechen, bleibt die Wirksamkeit der Vollmachtserteilung und damit die rechtsgeschäftliche Wirksamkeit der durch den Rechtsanwalt erklärten Kündigung von dem Verstoß gegen § 43a Absatz 4 BRAO unberührt. Dies folgt aus einer Gesamtanalogie zu §§ 114a Absatz 2, 155 Absatz 5 BRAO (wie BGH 19.03.1993 - V ZR 36/92 - NJW 1993, 1926).

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 19 W 55/08 vom 22.08.2008

Bittet die Ehefrau eines vorläufig festgenommenen Beschuldigten einen Rechtsanwalt, die Strafverteidigung des Ehemannes zu übernehmen, handelt es sich in der Regel um die Anbahnung eines Mandats, nicht aber schon um ein Angebot auf Abschluss eines Anwaltsvertrages.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 19 U 57/08 vom 15.08.2008

1. Zur Frage der Verjährung von Ansprüchen gegen einen Rechtsanwalt wegen Verletzung anwaltlicher Pflichten.

2. Zur Abgrenzung von Dauermandat und Einzelauftrag zur Prozessvertretung.

3. Zur Frage, ob bereits die Mitteilung des Rechtsanwalts an seine Haftpflichtversicherung ein "Verhandeln" i. S. des § 203 BGB darstellt.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 2 Ws 116/08 vom 14.08.2008

Der Rechtsanwalt erhält im Strafbefehlsverfahren keine zusätzliche Verfahrenserledigungsgebühr nach Nr. 4141 Anm. 1 Ziffer 3 RVG-VV, wenn er nach § 411 Abs. 1 Satz 3 StPO einer Entscheidung im Beschlusswege zustimmt.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 11 ME 132/08 vom 22.07.2008

Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand geht einer Anhörungsrüge vor.

Bei Fristen für die Begründung eines Rechtsmittels (hier: Beschwerdebegründungsfrist) muss der Rechtsanwalt Vorkehrungen treffen, die gewährleisten, dass zusätzlich eine Vorfrist notiert und überwacht wird (wie BVerwG, Beschl. v. 21.2.2008 - 2 B 6/08 -).

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 L 257/07 vom 06.05.2008

Ob ein fehlender Ausspruch im Sinne des § 80 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 VwVfG eine im Wege der Ergänzung nachholbare "Nichterklärung" darstellt oder stattdessen einer "Negativerklärung" gleichkommt, d.h. der bewussten, bestandskraftfähigen und einer Ergänzung entgegenstehenden Erklärung, dass die Zuziehung nicht notwendig gewesen sei, muss im Wege der Auslegung ermittelt werden.

SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 5 B 49/07 vom 16.04.2008

Die Pflichtmitgliedschaft von Rechtsanwaltsgesellschaften mit beschränkter Haftung in der Industrie- und Handelskammer und die daran anknüpfende Beitragspflicht sind weiterhin mit dem Grundgesetz vereinbar.

HESSISCHES-LAG – Beschluss, 13 Ta 51/08 vom 26.03.2008

Dem Antragsteller ist es bei einer selbst erhobenen Klage wegen abgerechneter Lohnansprüche, die vorgerichtlich nicht bestritten wurden, zuzumuten, bis zum Gütetermin abzuwarten, bevor er die Beiordnung eins Rechtsanwalts beantragt. Vorher erscheint diese nicht erforderlich.

SAECHSISCHES-OVG – Urteil, 4 B 699/06 vom 11.03.2008

Die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im Vorverfahren einer Gemeinde ist nur in Ausnahmefällen notwendig i. S. v. § 80 Abs. 2 VwVfG.

SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 4 BS 214/06 vom 13.02.2008

Bei der Abgrenzung von nichtselbständiger und selbständiger Tätigkeit ist davon auszugehen, dass grundsätzlich nur derjenige nicht abhängig beschäftigt ist, der unternehmenspolitische Entscheidungen wegen seiner Mehrheitsbeteiligung maßgeblich mitbestimmen oder solche Entscheidungen wegen seiner Sperrminorität jedenfalls verhindern kann.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 6 W 207/07 vom 11.02.2008

1. Flugreisekosten des Prozessbevollmächtigten sind - in Höhe der Kosten für einen Flug in der Economy Class - erstattungsfähig, wenn die Mehrkosten der Flugreise nicht außer Verhältnis zu den Kosten der Benutzung der Bahn (1. Wagenklasse) stehen; dies ist für einen Flug von München nach Frankfurt regelmäßig der Fall.

2. Kosten für eine erforderliche Übernachtung in Frankfurt sind - jedenfalls außerhalb von Messezeiten - in Höhe von höchstens 170,-- ¤ erstattungsfähig.

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 5 TG 2619/07 vom 05.02.2008

Das von einem Rechtsanwalt unterzeichnete Empfangsbekenntnis erbringt den vollen Beweis dafür, dass das betreffende Schriftstück ihm in dem angegebenen Zeitpunkt zugestellt worden ist. Der Gegenbeweis, dass die wirkliche Zustellung erst später erfolgt ist, ist nur unter strengen Anforderungen zulässig.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 6 E 11203/07.OVG vom 28.01.2008

Im gerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahren nach § 164 VwGO ist die für das vorangegangene Widerspruchsverfahren gemäß Nr. 2300 VVRVG entstandene Geschäftsgebühr nach Maßgabe der Vorbem. 3 Abs. 4 VVRVG anteilig auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens anzurechnen.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 A 10975/07.OVG vom 15.01.2008

1. § 172 Abs. 2 SGB VI hat nach seinem Regelungsgehalt nicht lediglich eine Bezuschussung des Arbeitgebers zum persönlichen Pflichtbeitrag seines von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreiten Arbeitnehmers zum Gegenstand, sondern begründet unmittelbar kraft öffentlichen Rechts eine eigenständige, auf den Arbeitgeberanteil beschränkte Beitragslast des Arbeitsgebers gegenüber der Versorgungseinrichtung.

2. Soweit landesrechtliche Bestimmungen dieser bundesrechtlichen Lastenverteilung entgegenstehen, unterliegen sie der Sperrwirkung des Art. 72 Abs. 1 GG.

3. Das rentenversicherungsrechtliche Abführungssystem des Gesamtsozialversicherungsbeitrages (§§ 28 a ff. SGB IV) ist durch § 172 Abs. 4 SGB VI nicht auf kapitalgedeckte berufsständische Versorgungseinrichtungen übertragen worden.

OLG-KOELN – Urteil, 18 U 214/06 vom 20.12.2007

1) Die Tätigkeit als geschäftsführender Bevollmächtigter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, deren Zweck die Vermietung eines im Eigentum der Gesellschafter stehenden Grundstücks ist, ist für einen Rechtsanwalt eine Tätigkeit "außerhalb seiner Anwaltstätigkeit" i.S. des § 45 Abs. 2 Nr. 2 BRAO.

2) Soweit ein Rechtsanwalt zuvor bereits einzelne Gesellschafter gegenüber der Gesellschaft vertreten hat, verstößt die Übernahme der Funktion des geschäftsführenden Bevollmächtigten der Gesellschaft auch dann gegen § 45 Abs. 2 Nr. 2 BRAO, wenn sein früherer Mandant mit der Übernahme dieser Tätigkeit einverstanden ist.

3) § 45 Abs. 1 Nr. 4 BRAO hindert einen Rechtsanwalt, der zeitweise als geschäftsführender Bevollmächtigter für eine Gesellschaft tätig war, nicht daran, diese in Zukunft anwaltlich gegenüber Dritten zu vertreten.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 6 W 31/06 vom 07.12.2007

In Markensachen können die Kosten eines italienischen, auf Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalts ("consulente in marchi") - unabhängig von der Regelung des § 140 III MarkenG - nach § 91 I ZPO erstattungsfähig sein, wenn der Anwalt die weltweiten Markenrechtsstreitigkeiten der Partei koordiniert und die durch seine Einschaltung entstandenen Kosten deutlich hinter den Kosten zurückbleiben, die bei Beauftragung eines inländischen Patentanwalts entstanden wären.

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 6 TJ 1913/07 vom 06.11.2007

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren kann auch dann nach § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO für notwendig erklärt werden, wenn das Vorverfahren erst nach Erhebung einer Untätigkeitsklage durch Erhebung des Widerspruchs durch den Bevollmächtigten gegen einen nach Klageerhebung ergangenen Verwaltungsakt eröffnet wurde.

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