JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > R > Rechtsänderung
| Rechtsgebiete: | SGB VII, RVO, UVMG, SGG |
| Schlagworte: | Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsrecht - Beitrittsgebiet - Unfallversicherungsschutz - Wehrpflichtiger der NVA - Rechtsänderung - Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz - UVMG - sozialgerichtliches Verfahren - maßgebliches Recht - Zeitpunkt der Entscheidung - Anfechtungsklage/Feststellungsklage |
| Stichwort: | Rechtsänderung |
| Leitsatz: | Frühere Wehrpflichtige der NVA der DDR unterstehen nach einer Rechtsänderung grundsätzlich dem Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn sie infolge des Wehrdienstes Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten erlitten haben, die vor dem 1.1.1992 eingetreten sind und nach dem im Beitrittsgebiet geltenden Recht Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten der Sozialversicherung waren. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 2 U 35/07 R | |
| Rechtsgebiete: | SGG, SGB II, Alg II-V |
| Schlagworte: | sozialgerichtliches Verfahren - Berufungssumme - Rechtsänderung - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung - Zinsgutschrift aus Schonvermögen - Zuflussprinzip - kein vollständiger Wegfall der Hilfebedürftigkeit - Aufrechterhaltung Sozialversicherungsschutz - kein Anspruch auf Verteilung der Einnahme auf angemessenen Zeitraum - keine Absetzung von Zinseinnahmen |
| Stichwort: | Rechtsänderung |
| Leitsatz: | 1. Zinsgutschriften aus Sparguthaben sind Einnahmen in Geld und als Einkommen des Hilfebedürftigen zu berücksichtigen, wenn sie diesem nach Antragstellung zugeflossen sind. Dies gilt auch dann, wenn es sich beim verzinsten Kapital um Schonvermögen handelt. 2. Entfällt durch die Berücksichtigung einer einmaligen Einnahme die Bedürftigkeit des Hilfebedürftigen und Leistungspflicht des Grundsicherungsträgers im Zuflussmonat nicht in vollem Umfang, besteht kein Anspruch auf Verteilung der einmaligen Einnahme auf künftige Zeiträume. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 4 AS 57/07 R | |
| Rechtsgebiete: | ThürKO, VwGO |
| Schlagworte: | kommunalaufsichtliche Genehmigung, Genehmigungsfiktion, privatwirtschaftliche Betätigung einer Gemeinde, Eintragung in das Handelsregister vor der Genehmigung, zeitliche Geltung, Rechtsänderung, Altantrag, intertemporales Verwaltungsrecht |
| Stichwort: | Rechtsänderung |
| Leitsatz: | 1. Der am 28. Juli 2000 in Kraft getretene § 123 Abs. 3 ThürKO ist auch auf vor diesem Zeitpunkt gestellte Anträge anwendbar. 2. Die Sechswochenfrist des § 123 Abs. 3 ThürKO begann frühestens mit dem Tag des Inkrafttretens dieser Norm zu laufen. 3. Der in § 123 Abs. 3 ThürKO genannte Begriff der "erforderlichen Antragsunterlagen" ist in der Weise zu konkretisieren, dass es sich um die Unterlagen handelt, die die Entscheidungsreife des Antrages herbeiführen. Die Genehmigungsbehörde bestimmt, welche Antragsunterlagen in diesem Sinne erforderlich sind. Auf die objektive Erforderlichkeit kommt es nicht an. 4. Auch wenn die Gründung einer GmbH unter Beteiligung einer Kommune vor Erteilung der erforderlichen kommunalaufsichtlichen Genehmigung in das Handelsregister eingetragen wird, besteht weiterhin ein Interesse daran, eine solche Genehmigung zu erlangen. |
| Volltext: THUERINGER-OVG - Urteil, 2 KO 1103/05 | |
| Rechtsgebiete: | FPersG, FPersV, OWiG |
| Schlagworte: | Ordnungswidrigkeit, Tageslenkzeit, Lenkzeit, Handlung, Rechtsgrundlage, Rechtsänderung, Änderung, Aufhebung, Ahndung, Strafbarkeit, EG-Verordnung, Verordnung, EU |
| Stichwort: | Rechtsänderung |
| Leitsatz: | Wird das Gesetz, das bei Beendigung der beanstandeten Handlung gilt, vor der Entscheidung geändert, so ist gemäß § 4 Abs. 3 OWiG das mildeste Gesetz anzuwenden. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 2 Ss-OWi 43/07 | |
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