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JuraForum.deUrteileSchlagwörterRRechtmäßigkeitskontrolle 

Rechtmäßigkeitskontrolle

Entscheidungen der Gerichte

THUERINGER-OVG – Urteil, 3 KO 858/01 vom 26.11.2003

1. Die Rechtmäßigkeit der Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten beurteilt sich auf der Grundlage des historischen Sachverhalts, der der Kündigung zugrunde liegen soll. Dies schließt es aus, Tatsachen und Umstände zu berücksichtigen, die erst nach der Kündigung eingetreten sind und damit nicht zum Kündigungssachverhalt gehören (im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 7. März 1991 - 5 B 114.89 - ZfSH/SGB 1991, 311). Demgegenüber ist in rechtlicher Hinsicht auf den Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids abzustellen.

2. In die behördliche Ermessensentscheidung zur Kündigung sind nur solche Tatsachen einzustellen, deren Ermittlung erforderlich ist, um die gegensätzlichen Interessen des Arbeitgebers und des Schwerbehinderten gegeneinander abwägen zu können (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 2. Juli 1992 - 5 C 51.90 - BVerwGE 90, 287 = DVBl. 1992, 1490).

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