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Rechtmäßigkeit von Fristen zur Vorlage einer vertragsärztlichen Abrechnung eines Quartals sowie Sanktionierung von Fristüberschreitungen durch Honorarabzüge

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 6 KA 29/06 R vom 29.08.2007

Rechtsgebiete:EBM-Ä, SGB V, SGG
Schlagworte:Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Rechtmäßigkeit von Fristen zur Vorlage einer vertragsärztlichen Abrechnung eines Quartals sowie Sanktionierung von Fristüberschreitungen durch Honorarabzüge - Zulässigkeit eines völligen Honorarverlusts nur in Ausnahmefällen - ne ultra petita
Stichwort:Rechtmäßigkeit von Fristen zur Vorlage einer vertragsärztlichen Abrechnung eines Quartals sowie Sanktionierung von Fristüberschreitungen durch Honorarabzüge
Leitsatz:1. Fristen im Honorarverteilungsmaßstab für die Einreichung der Quartalsabrechnungen sowie die Sanktionierung von Fristüberschreitungen durch Honorarabzüge sind grundsätzlich rechtmäßig.

2. Ihre Anwendung darf allerdings nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zu völligem Honorarverlust führen (Fortführung von BSG vom 22.6.2005 - B 6 KA 19/04 R = SozR 4-2500 § 85 Nr 19).
Volltext: BSG - Urteil, B 6 KA 29/06 R




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