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Rechtmäßigkeit der Rasterfahndung zur Gefahrenabwehr

Entscheidungen der Gerichte




KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 1 W 89/02 vom 16.04.2002

Rechtsgebiete:ASOGBIn, GG
Schlagworte:Rechtmäßigkeit der Rasterfahndung zur Gefahrenabwehr
Stichwort:Rechtmäßigkeit der Rasterfahndung zur Gefahrenabwehr
Leitsatz:1. Im Falle der Ablehnung des Antrages der Polizei auf gerichtliche Anordnung besonderer Maßnahmen des Datenabgleichs nach § 47 ASOGBIn (sog. Rasterfahndung) ist die Polizei beschwerdeberechtigt.

2. In Ansehung der Terroranschläge in den USA vom 11. September 2001 liegen die Voraussetzungen des § 47 ASOGBIn für die Anordnung der Rasterfahndung vor, insbesondere ist von einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben von Personen auszugehen. Die mit der Maßnahme verbundene Einschränkung des informationellen Selbstbestimmungsrechts der Betroffenen (Art. 1 Abs. 1 und 2 Abs. 1 GG) verstößt nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 1 W 89/02



KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 1 W 90/02 vom 16.04.2002

Rechtsgebiete:ASOGBIn, GG
Schlagworte:Rechtmäßigkeit der Rasterfahndung zur Gefahrenabwehr
Stichwort:Rechtmäßigkeit der Rasterfahndung zur Gefahrenabwehr
Leitsatz:1. Im Falle der Ablehnung des Antrages der Polizei auf gerichtliche Anordnung besonderer Maßnahmen des Datenabgleichs nach § 47 ASOGBIn (sog. Rasterfahndung) ist die Polizei beschwerdeberechtigt.

2. In Ansehung der Terroranschläge in den USA vom 11. September 2001 liegen die Voraussetzungen des § 47 ASOGBIn für die Anordnung der Rasterfahndung vor, insbesondere ist von einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben von Personen auszugehen. Die mit der Maßnahme verbundene Einschränkung des informationellen Selbstbestimmungsrechts der Betroffenen (Art. 1 Abs. 1 und 2 Abs. 1 GG) verstößt nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 1 W 90/02

KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 1 W 91/02 vom 16.04.2002

Rechtsgebiete:ASOGBIn, GG
Schlagworte:Rechtmäßigkeit der Rasterfahndung zur Gefahrenabwehr
Stichwort:Rechtmäßigkeit der Rasterfahndung zur Gefahrenabwehr
Leitsatz:1. Im Falle der Ablehnung des Antrages der Polizei auf gerichtliche Anordnung besonderer Maßnahmen des Datenabgleichs nach § 47 ASOGBIn (sog. Rasterfahndung) ist die Polizei beschwerdeberechtigt.

2. In Ansehung der Terroranschläge in den USA vom 11. September 2001 liegen die Voraussetzungen des § 47 ASOGBIn für die Anordnung der Rasterfahndung vor, insbesondere ist von einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben von Personen auszugehen. Die mit der Maßnahme verbundene Einschränkung des informationellen Selbstbestimmungsrechts der Betroffenen (Art. 1 Abs. 1 und 2 Abs. 1 GG) verstößt nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 1 W 91/02

KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 1 W 92/02 vom 16.04.2002

Rechtsgebiete:ASOGBIn, GG
Schlagworte:Rechtmäßigkeit der Rasterfahndung zur Gefahrenabwehr
Stichwort:Rechtmäßigkeit der Rasterfahndung zur Gefahrenabwehr
Leitsatz:1. Im Falle der Ablehnung des Antrages der Polizei auf gerichtliche Anordnung besonderer Maßnahmen des Datenabgleichs nach § 47 ASOGBIn (sog. Rasterfahndung) ist die Polizei beschwerdeberechtigt.

2. In Ansehung der Terroranschläge in den USA vom 11. September 2001 liegen die Voraussetzungen des § 47 ASOGBIn für die Anordnung der Rasterfahndung vor, insbesondere ist von einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben von Personen auszugehen. Die mit der Maßnahme verbundene Einschränkung des informationellen Selbstbestimmungsrechts der Betroffenen (Art. 1 Abs. 1 und 2 Abs. 1 GG) verstößt nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 1 W 92/02


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