JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > R > Rechtmäßigkeit
| Rechtsgebiete: | OWiG, StPO |
| Schlagworte: | Personalien, Angabe, Verweigerung, Aufforderung, Rechtmäßigkeit |
| Stichwort: | Rechtmäßigkeit |
| Leitsatz: | Die Ahndung der Verweigerung der Personalienangabe nach § 111 OWiG setzt voraus, dass zuvor die Rechtmäßigkeit der Aufforderung (auch) im Rahmen der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten in vollem Umfang überprüft worden ist. Das muss sich aus den getroffenen tatsächlichen Feststellungen ergeben. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ss OWi 782/07 | |
| Rechtsgebiete: | SGB III, SGG, GG |
| Schlagworte: | Außenprüfung nach § 304 SGB III - Rechtmäßigkeit - Rehabilitationsinteresse - Fortsetzungsfeststellungsklage |
| Stichwort: | Rechtmäßigkeit |
| Leitsatz: | Das unangekündigte Betreten ihres nicht öffentlichen Betriebs-bereichs durch Mitarbeiter der BA begründet ein berechtigtes Interesse (sog Rehabilitationsinteresse) einer GmbH an der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer erledigten Außenprüfungsverfügung. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 7/7a AL 16/06 R | |
| Rechtsgebiete: | SGB VIII, SGB X |
| Schlagworte: | Eingliederungshilfe, Jugendhilfe, Jugendhilfeträger, Kostenerstattung, Nachrang, Rechtmäßigkeit, Sozialhilfeträger, Vorrang |
| Stichwort: | Rechtmäßigkeit |
| Leitsatz: | 1. Ein Nachrang der Jugendhilfe gegenüber der Eingliederungshilfe wegen geistiger Behinderung nach § 10 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII steht dem Kostenerstattungsanspruch des früher örtlich zuständigen Jugendhilfeträgers gegen den örtlich zuständig gewordenen Jugendhilfeträger nach § 89 c SGB VIII nicht entgegen. 2. Maßnahmen der Jugendhilfe sind auch dann rechtmäßig, wenn sie gegenüber ebenfalls in Betracht kommenden Maßnahmen der Eingliederungshilfe nach § 10 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII nachrangig sind. 3. Dem Kostenerstattungsanspruch nach § 89 c SGB VIII lässt sich nicht entgegenhalten, der erstattungsberechtigte früher örtlich zuständige Jugendhilfeträger könne wegen des Vorrangs der Eingliederungshilfe gegenüber der Jugenhilfe die Erstattung seiner Aufwendungen von dem Träger der Sozialhilfe verlangen. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 4 LB 90/07 | |
| Rechtsgebiete: | AufenthG |
| Schlagworte: | Aufenthaltserlaubnis, Besitzzeiten, Niederlassungserlaubnis, Rechtmäßigkeit, Unterbrechung |
| Stichwort: | Rechtmäßigkeit |
| Leitsatz: | 1. Bei der Berechnung von Zeiten des Besitzes einer Aufenthaltserlaubnis in § 26 Abs. 4 AufenthG kann § 85 AufenthG in der Weise angewendet werden, dass die Zeit der Unterbrechung nicht auf die Zeit des Besitzes angerechnet wird, vorangegangene Besitzzeiten aber berücksichtigungsfähig bleiben. 2. Im Rahmen des § 26 Abs. 3 AufenthG können Zeiten des Besitzes einer Aufenthaltsbefugnis vor dem 1. Januar 2005 nicht angerechnet werden (im Anschluss an Hess. VGH, 20.12.2006 - 9 TP 2959/06 -). |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 11 TP 1155/07 | |
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