JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > R > rechtliches Interesse
| Rechtsgebiete: | ZPO, VVG, AHB 91 |
| Schlagworte: | Feststellungsklage, rechtliches Interesse, Vorsatz, Schaden, Haftpflichtprozess, Haftpflichtversicherung, Deckungsprozess, Trennungsprinzip, Voraussetzungsidentität, Feuerlöscher, Kirche, Jugendlicher, Quotelung |
| Stichwort: | rechtliches Interesse |
| Leitsatz: | Zum Ausschluss von Ansprüchen in der Haftpflichtversicherung wegen vorsätzlicher Herbeiführung des Schadens (hier verneint bei der Betätigung eines Feuerlöschers in einer Kirche durch einen Fünfzehnjährigen). |
| Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 16 U 9/07 | |
| Rechtsgebiete: | StVO, BGB, ZPO, VVG |
| Schlagworte: | gewillkürte Prozessstandschaft, rechtliches Interesse, Vorfahrtsrecht auf Parkplätzen, Quotenvorrecht, Wertminderung als unmittelbarer Sachschaden, Abrechnung eines Schadensersatzanspruchs unter Berücksichtigung eines Quotenvorrechts |
| Stichwort: | rechtliches Interesse |
| Leitsatz: | 1. Das für die Zulässigkeit einer sog. "gewillkürten Prozessstandschaft" erforderliche rechtliche Eigeninteresse des Klägers an der Durchsetzung eines fremden Rechts kann auch darin liegen, einen Versicherungsvertrag "schadensfrei" zu halten. 2. Das Vorfahrtsrecht gem. § 8 Abs. 1 StVO gilt - vorbehaltlich einer ausdrücklichen anderen Verkehrsregelung - auch auf öffentlichen Parkplätzen. 3. Das Quotenvorrecht des Versicherungsnehmers bezieht sich nur auf den unmittelbaren Sachschaden und nicht auf die Sachfolgeschäden (vgl. BGHZ 82, 338). Zu den unmittelbaren Sachschäden, die gem. § 67 VVG übergangsfähig sind, gehört auch die Wertminderung, die ein Pkw durch einen Unfall erfährt, weil sie dem Pkw unmittelbar anhaftet und auch bei vollständiger und fachgerechter Reparatur nicht mehr zu beseitigen ist ("Unfallwagen"). 4. Zur Abrechnung eines Schadensersatzanspruchs gegenüber einer KfzHaftpflichtversicherung unter Berücksichtigung des Quotenvorrechts des Versicherungsnehmers. |
| Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 14 U 36/06 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, ZPO |
| Schlagworte: | selbständiges Beweisverfahren, rechtliches Interesse, Darlegung |
| Stichwort: | rechtliches Interesse |
| Leitsatz: | Das nach § 98 VwGO i.V.m. § 485 Abs. 2 ZPO erforderliche rechtliche Interesse an der Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens ist nur dann im Sinne des § 487 Nr. 4 ZPO hinreichend dargelegt, wenn der Antragsteller nachvollziehbar vorträgt, dass ihm ein Anspruch gegen den Antragsgegner zustehen könnte, falls die unter Beweis gestellten Tatsachen vorliegen (im Anschluss an den Senatsbeschluss vom 3.7.1995 - 8 S 1407/95 - <juris>). |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 8 S 2185/03 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, GewO |
| Schlagworte: | Gewerberecht, Gewerbebetrieb, Gewerbetreibender, Betriebsinhaber, Gewerberegister, Gewerbeanzeige, Gewerbepolizei, Daten, Datenschutz, Gewerbedaten, Gewerbedatenschutz, Datenschutzrecht, personenbezogene Daten, gespeicherte Daten, informationelle Selbstbestimmung, Auskunft, Auskünfte, Auskunftserteilung, Auskunftsanspruch, Weitergabe von Daten, Übermittlung, Übermittlung von Daten, Private, Rechtsanwalt, Betreuer, Journalist, Presse, Information, Informationsanspruch, Wiederholung, Wiederholungsgefahr, Unterlassung, Unterlassungsklage, vorbeugende Unterlassungsklage, Rechtsverletzung, Rechtsschutzbedürfnis, Rechtsschutzinteresse, Interesse, berechtigtes Interesse, rechtliches Interesse, schutzwürdiges Interesse, Rechtsverfolgung, Glaubhaftmachung |
| Stichwort: | rechtliches Interesse |
| Leitsatz: | Wird ein öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch geltend gemacht, der auf ein künftiges Ereignis bezogen ist, muss ein besonderes, d.h. gerade auf die Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes gerichtetes Rechtsschutzbedürfnis vorliegen (vgl. BVerwGE 82, 76). Eine vorbeugende Unterlassungsklage ist nicht zulässig, wenn zwar Rechtsverletzungen bereits erfolgt, weitere aber nicht zu besorgen sind (im Anschluss an BVerwGE 34, 69 und BVerwGE 64, 298). Stellt eine Körperschaft des öffentlichen Rechts klar, dass sie die maßgeblichen Rechtsvorschriften künftig einhalten wird, kann von einer Wiederholungsgefahr im Allgemeinen nicht ausgegangen werden. Als Rechtsgrundlage für die Übermittlung von Daten aus der Gewerbeanzeige an einen Journalisten, einen Rechtsanwalt und eine gemäß §§ 1896 ff. BGB zur Betreuerin bestellte Person kommt § 14 Abs. 8 Satz 2 GewO unter den dort normierten Voraussetzungen in Betracht. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 6 A 11743/03.OVG | |
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