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BSG – Urteil, B 9/9a SB 8/06 R vom 24.04.2008

Rechtsgebiete:SGB IX
Schlagworte:Sozialgerichtliches Verfahren - Schwerbehindertenrecht - Rechtsschutzbedürfnis - Feststellungsinteresse - rechtlicher Vorteil -wirtschaftlicher Vorteil - GdB-Erhöhung - Schwerbehindertenausweis -Feststellungsbescheid - Vergünstigung - Nachteilsausgleich
Stichwort:rechtlicher Vorteil -wirtschaftlicher Vorteil
Leitsatz:Nach dem System des Schwerbehindertenrechts im SGB 9 hat der
behinderte Mensch Anspruch auf Feststellung des für ihn maßgeblichen, nach Zehnergraden gestuften GdB unabhängig davon, ob sich seine rechtliche und/oder wirtschaftliche Situation dadurch unmittelbar verbessert.
Volltext: BSG - Urteil, B 9/9a SB 8/06 R




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