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Rechtliche Betreuung: Kein Rechtsanspruch Dritter auf Tätigwerden des Vormundschaftsgerichtes im Wege der Aufsicht nach § 1837 BGB

Entscheidungen der Gerichte




OLG-ZWEIBRüCKEN – Beschluss, 3 W 23/03 vom 17.02.2003

Rechtsgebiete:BGB, FGG
Schlagworte:Rechtliche Betreuung: Kein Rechtsanspruch Dritter auf Tätigwerden des Vormundschaftsgerichtes im Wege der Aufsicht nach § 1837 BGB
Stichwort:Rechtliche Betreuung: Kein Rechtsanspruch Dritter auf Tätigwerden des Vormundschaftsgerichtes im Wege der Aufsicht nach § 1837 BGB
Leitsatz:Ein Rechtsanspruch darauf, dass das Vormundschaftsgericht gegenüber behaupteten Pflichtwidrigkeiten des Betreuers im Wege der Aufsicht tätig wird, steht dritten Personen nicht zu; dementsprechend sind sie gegen die Ablehnung des Einschreitens auch nicht beschwerdebefugt.
Volltext: OLG-ZWEIBRüCKEN - Beschluss, 3 W 23/03




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