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Rechtlich bedeutsame Unterscheidung zwischen (technischer) Instandsetzung und denkmalpflegerisch wünschenswerter Herstellung eines "historisch getreuen" Zustandes

Entscheidungen der Gerichte




OVG-BRANDENBURG – Urteil, 3 A 248/99 vom 20.11.2002

Rechtsgebiete:BbgDSchG
Schlagworte:Denkmalbereich, Veränderung eines Denkmals, Versagung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis - entgegenstehende Gründe des Denkmalschutzes bei Austausch von Bauteilen (hier Fenstern), die bereits zum Zeitpunkt der Unterschutzstellung des Denkmals vorhanden und denkmalwidrig waren?, Rechtlich bedeutsame Unterscheidung zwischen (technischer) Instandsetzung und denkmalpflegerisch wünschenswerter Herstellung eines "historisch getreuen" Zustandes
Stichwort:Rechtlich bedeutsame Unterscheidung zwischen (technischer) Instandsetzung und denkmalpflegerisch wünschenswerter Herstellung eines "historisch getreuen" Zustandes
Volltext: OVG-BRANDENBURG - Urteil, 3 A 248/99




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