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Rechthängigkeit des Scheidungsantrags

Entscheidungen der Gerichte




OLG-KARLSRUHE – Beschluss, 2 UF 216/01 vom 23.09.2002

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Ehezeit - Rechthängigkeit des Scheidungsantrags - Unzulässigkeit der Berufung auf den Zeitpunkt der Rechtshängigkeit
Stichwort:Rechthängigkeit des Scheidungsantrags
Leitsatz:Die Berufung auf den Zeitpunkt der Rechtshängigkeit eines noch anhängigen früheren Scheidungsantrags als Zeitpunkt für die Berechnung der Ehezeit gem. § 1587 Abs.2 BGB verstößt gegen Treu und Glauben, wenn das Ehescheidungsverfahren in Vergessenheit geraten ist und die Eheleute weiterhin zusammengelebt haben
Volltext: OLG-KARLSRUHE - Beschluss, 2 UF 216/01




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